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07.08.2021

Neue Bestattungsmöglichkeiten auf Erkraths Friedhöfen

Nachdem im vergangenen Jahr die Urnengemeinschaftsgrabanlagen auf allen städtischen Friedhöfen eröffnet worden sind, wurden nun auch die Grabarten für eine Urnenbestattung erweitert. So besteht seit der letzten Satzungsänderung die Möglichkeit, Urnen in Baumgrabstätten zu bestatten oder die Asche auf speziell dafür vorgesehenen Flächen zu verstreuen.

Baumgrabstätten sind als Rasenfläche angelegte Urnenreihengrabstätten, die jeweils um einen Baum herum angeordnet sind. Für die Bestattung werden ausschließlich aus Naturstoffen hergestellte, biologisch abbaubare Urnen verwendet, die entweder keine oder eine leicht abbaubare Innenkapsel besitzen. Über der beigesetzten Urne kann auf Wunsch auch eine Gedenktafel eingesetzt werden. Die Bepflanzung und Pflege der Baumgrabstätten erfolgt dagegen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Die Ablage von Grabschmuck sowie Kerzen ist nicht gestattet. Auf dem städtischen Teil des Friedhofes Neanderweg ist darüber hinaus ein Aschestreufeld entstanden, auf dem die Asche von Verstorbenen durch Verstreuung beigesetzt werden kann. Welche Person hier beigesetzt worden ist, kann durch die Gravur eines Blattes an einem dafür vorgesehenen Gedenkbaum in Erinnerung gerufen werden. Andere Grabmale und bauliche Anlagen sind am Streufeld nicht zulässig.

Neu ist auch, dass die Totenasche eines kremierten Haustiers als Grabbeigabe in bereits belegte Grabstätten beigesetzt werden kann. Ein vorausgehendes Begräbnis des Tieres ist nicht gestattet. Die Einbringung erfolgt ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten des betroffenen Friedhofs. Eine Trauerzeremonie findet ebenfalls nicht statt. Auch dürfen keine Hinweise auf die Beisetzung an der Grabstätte angebracht werden. Neben der Einführung neuer Grabarten ist auch die Gebührensatzung angepasst worden. Ausführliche Informationen hierzu sowie eine Auflistung aller Bestattungsmöglichkeiten finden Interessierte hier.