Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), die eine Anklage zugestellt bekommen haben oder die ein Strafverfahren erwartet, zuständig. Sie ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, kostenloses Beratungsangebot. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ermittelt nicht in Straftaten. Sie ist weder anklagend noch verteidigend tätig.
Wir beraten vor, während und nach Strafverfahren, informieren die Betroffenen über die Gesetze, das Verfahren und seine Folgen und unterstützen bei allen Fragen und Problemen, die sich aus einem Strafverfahren ergeben. Dabei sind wir Ansprechpartner für Jugendliche, Heranwachsende und Eltern oder andere Erziehungsberechtige.
Wir nehmen an der Gerichtsverhandlung teil und bringen im Verfahren die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache. Dabei nehmen wir Stellung zu den persönlichen Verhältnissen und machen Vorschläge zur Ahndung bzw. erzieherischen Hilfen. Anschließend beraten wir das Jugendgericht dabei, ein an der Lebenssituation des jungen Menschen orientiertes Urteil zu finden.
Wir vermitteln in außergerichtlichen Strafverfahren (Diversion) und bei weiteren Hilfen.
Wir betreuen Jugendliche und Heranwachsende in der Untersuchungshaft und in der Justizvollzugsanstalt. Wir wirken bei der Haftentscheidung bezüglich der Untersuchungshaft mit.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen“.