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Bauleitpläne im öffentlichen Beteiligungsverfahren

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung werden Bauleitpläne aufgestellt. Das Planungsrecht sieht in den dafür erforderlichen Verfahren verschiedene Bürgerbeteiligungen vor. Die Planungsziele zu den Bauleitplanverfahren werden frühzeitig öffentlich vorgestellt. Mit der öffentlichen Auslegung gibt es die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und eine Stellungnahme bzw. Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Zurzeit liegen keine Bebauungspläne öffentlich aus.