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Bauleitpläne im öffentlichen Beteiligungsverfahren

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung werden Bauleitpläne aufgestellt. Das Planungsrecht sieht in den dafür erforderlichen Verfahren verschiedene Bürgerbeteiligungen vor. Die Planungsziele zu den Bauleitplanverfahren werden frühzeitig öffentlich vorgestellt. Mit der öffentlichen Auslegung gibt es die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und eine Stellungnahme bzw. Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Bebauungsplanentwurf H 60 – Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße –

Die Stadt Erkrath bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit die vorliegenden Unterlagen auf der Beteiligungsplattform Beteiligung.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen einzusehen und sich über die Plattform zu Bauleitplänen im Verfahren zu äußern (siehe Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren). Zur Abgabe einer Stellungnahme über die Plattform ist eine Anmeldung erforderlich. Alternativ kann die Abgabe einer Stellungnahme auch per Mail an die auf Beteiligung.NRW benannte Ansprechperson erfolgen. Die vorliegenden Unterlagen können auf Beteiligung.NRW auch ohne Anmeldung öffentlich eingesehen werden.

Auskünfte zum Bebauungsplan oder zum Umgang mit der Beteiligungsplattform Beteiligung.NRW bei auftretenden Fragen zur Bedienung, erteilt der Fachbereich Stadtplanung · Vermessung auch telefonisch unter 0211 2407-6101. Zudem besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zur Auskunft und Erörterung zu vereinbaren.

Zusätzlich sind die Unterlagen beim Fachbereich Stadtplanung · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem oben angegebenen Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die zum Beteiligungsverfahren gehörende Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkrath finden Interessierte unter „Interne Links“. Dem Amtsblatt sind alle relevanten Informationen unter anderem zum Zeitraum der Beteiligung, Ansprechpersonen sowie zur Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen zum Verfahren in den Räumlichkeiten der Verwaltung zu entnehmen.

Plangebietsabgrenzung

Abgrenzung des Plangebietes

Abgrenzung des Bebauungsplans H 60 - Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße auf der Plangrundlage der Bezirksregierung Köln.
Abgrenzung des Bebauungsplans H 60 - Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße auf der Plangrundlage der Bezirksregierung Köln.

Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren

Vom 14.02. bis einschließlich 20.03.2024 können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf H 60 - Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße - einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung öffentlich einsehen und bei Bedarf Stellung dazu nehmen.

Möglich ist dies innerhalb der angegebenen Frist über die Beteiligungsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung.NRW“. Den entsprechenden Link zum Beteiligungsverfahren finden Interessierte hier sowie unter „Externe Links“.

Es gilt zu beachten, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.