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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Besteuert werden die in den Gemeinden angebotenen Veranstaltungen, aufgestellten Spielautomaten oder angebotenen Dienstleistungen nach dem Prostitutionsgesetz.

In seiner Sitzung vom 01.10.2013 hat der Rat der Stadt Erkrath die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Erkrath - Vergnügungssteuersatzung - beschlossen. Die letzte Änderung erfolgte am 13.12.2022 mit Wirkung zum 01.01.2023.

Bei der Stadt Erkrath werden vorwiegend die Geldspielgeräte sowie Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparate besteuert. Dazu ist die Anmeldung durch die Betreiberin oder den Betreiber der Spielgeräte erforderlich.

Die Anmeldeformulare und dazugehörige Anlagen finden Sie unter „Dokumente“.

Die dafür notwendige Aufstellerlaubnis für das Aufstellen von Geldspielgeräten sowie die Geeignetheitsbestätigung sind beim Fachbereich Einwohner · Ordnung zu beantragen (siehe „Interne Links“).