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Häufig gestellte Fragen zur Jugendhilfe im Strafverfahren

Im Folgenden wird auf die häufig gestellten Fragen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren eingegangen.

Ist der Kontakt zur Jugendhilfe im Strafverfahren Pflicht?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist grundsätzlich freiwillig. Allerdings dienen die Informationen, die das Gericht von der Jugendhilfe im Strafverfahren bekommt, dazu, ein den Lebensumständen der bzw. des Angeklagten angemessenes Urteil zu finden. Außerdem ist es sicherlich interessant, zumindest in groben Zügen zu erfahren, was auf einen zukommen kann. Nicht zuletzt trägt es zu einem positiven Gesamteindruck bei, wenn man bei dem Verfahren, zu dem auch der Bericht der Jugendhilfe im Strafverfahren gehört und mitwirkt.

Zu welchen Zeiten können Beratung und Hilfe erfolgen?

Viele Jugendliche und Heranwachsende arbeiten tagsüber oder befinden sich in der Ausbildung. Es soll niemand benachteiligt werden, nur weil tagsüber Pflichten bestehen. Wenn es also gar nicht anders geht und eine Freistellung von Arbeit der Ausbildung nicht möglich ist, sollte die Jugendhilfe trotzdem angerufen werden. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.

Wird ein Rechtsbeistand im Strafverfahren benötigt?

Laut Strafprozessordnung (StPO) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist nur in bestimmten Fällen eine Verteidigung zwingend vorgeschrieben; zum Beispiel wenn ein besonders schweres Delikt angeklagt ist oder die bzw. der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt. Dann bestellt das Gericht eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger oder es kann sich selbst um eine Anwältin oder einen Anwalt gekümmert werden. Bei den meisten Verfahren ist das nicht der Fall.

Ein Rechtsbeistand kostet Geld und in der Regel müssen die Kosten selbst getragen werden. (Ausnahme: Bei einem Freispruch werden die Kosten vom Staat übernommen). Eine Rechtsschutzversicherung kommt meist nicht für diese Kosten auf, da vorsätzliches Handeln häufig bei den Versicherungen ausgeschlossen ist.

Ob mit oder ohne Anwältin oder Anwalt: Die Aufgabe des Gerichtes ist in jedem Fall, ein gerechtes Urteil zu fällen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Gespräch mit der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Wer trägt die Prozesskosten und wie hoch sind diese?

Wer bereits Geld verdient bzw. ein Ausbildungsgehalt bekommt, kann dazu verurteilt werden, die Verfahrenskosten zu tragen. Die sind nicht so hoch, wie viele befürchten: Die reinen Verfahrenskosten betragen, ohne Zeugenauslagen, meist 50 bis 100 Euro. Teurer wird es, wenn Zeuginnen oder Zeugen einbestellt werden müssen oder Gutachten erforderlich sind.

Besteht nach einem Verfahren eine Vorstrafe?

Das Jugendgericht will Jugendlichen oder Heranwachsenden die Zukunft nicht unnötig erschweren. Daher werden fast alle Strafverfahren nur im Erziehungsregister eingetragen, in das in der Regel nur die Justiz (Staatsanwaltschaft und Gericht) Einblick hat. Das polizeiliche Führungszeugnis bleibt in den meisten Fällen ohne Eintrag. Die Jugendhilfe im Strafverfahren hilft bei Fragen hierzu. Weitere Informationen gibt es auch beim Bundeszentralregister (siehe „Externe Links”).

Ist eine kriminelle Karriere vorprogrammiert?

Die Jugendkriminalität gilt oft als zeitlich begrenzt. Dies bedeutet, dass viele Menschen, die Fehler gemacht haben, ihre gerechte Strafe erhalten und danach nie wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen.

Eltern sollten deshalb nicht panisch überreagieren, aber trotzdem ein wachsames Auge auf die Entwicklung ihres Kindes oder Jugendlichen haben. Bagatellisieren ist erzieherisch ebenso wenig sinnvoll wie dramatisches Hochspielen eines Fehltritts.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie die Situation einschätzen sollen, nutzen Sie die Beratung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Oft gelingt es mit der Unterstützung durch Außenstehende leichter, zu einer sinnvollen Position zu kommen.