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Freiwillige Feuerwehr Erkrath

Die Stadt Erkrath unterhält auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) eine Freiwillige Feuerwehr mit drei Löschzügen. Für die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung sowie den Rettungsdienst stehen weiterhin hauptberufliche Kräfte zur Verfügung.

Organisation

Gliederung

Die Freiwillige Feuerwehr Erkrath, mit zurzeit 137 ehrenamtlichen Angehörigen, gliedert sich in drei Löschzüge, die jeweils aus zwei Löschgruppen bestehen. Zusätzlich gibt es die hauptamtliche Wache mit zwei Wachabteilungen, einem Tagesdienst sowie der Wachabteilung Rettungsdienst mit aktuell insgesamt 75 Beschäftigten.

Neben diesen einsatztaktischen Einheiten ist außerdem die Kinderfeuerwehr mit aktuell 16 Kindern (6 bis 10 Jahre) und die Jugendfeuerwehr mit aktuell 35 Kindern und Jugendlichen (10 bis 18 Jahre) sowie die Ehrenabteilung mit derzeit 20 Angehörigen, die das Lebensalter von 60 Jahren bzw. 67 Jahren überschritten haben oder aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen keinen aktiven Einsatzdienst mehr versehen können, angegliedert.

Zugführung

Die Löschzüge verfügen über eine Zugführung, die aus einem Zugführer und jeweils zwei Stellvertretern besteht. Die Zugführungen führen und verwalten ihren Löschzug selbstständig.

Leitung der Feuerwehr

Die Leitung der Feuerwehr Erkrath besteht aus dem Leiter der Feuerwehr, Herrn Guido Vogt, sowie seinen zwei Stellvertretungen, Herrn Markus Steinacker und Herrn Jörg Schmitter. Er ist nach der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF) der Dienst- und Disziplinarvorgesetzte und trägt somit ebenfalls die Personalverantwortung für das ehrenamtliche Personal der Freiwilligen Feuerwehr.

Mitgliedschaft

Die Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ist in der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF) geregelt. Voraussetzungen sind:

  • Gesundheitliche und geistige Eignung (Diese wird von einem Arbeitsmediziner im Rahmen der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung nach G 26.3 festgestellt.)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Keine Vorstrafen - Vorlage eines Führungszeugnisses

Die aktive Mitgliedschaft in einem Löschzug endet mit dem Eintritt in den beruflichen Ruhestand. Die Feuerwehrangehörigen wechseln dann in die Ehrenabteilung.

Einen Aufnahmeantrag finden Sie unter „Dokumente“.

Ausbildung

Grundausbildung

  • Truppmannausbildung mit insgesamt 160 Stunden, aufgeteilt auf vier Module je 40 Stunden (vier Wochenenden, freitags vier Stunden und samstags sechs Stunden). Die Ausbildung findet verteilt auf die Standorte der zehn kreisangehörigen Feuerwehren statt. Diese Pflichtausbildung wird in der Regel in den ersten beiden Jahren der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt.
  • Atemschutzgeräteträgerlehrgang an drei Wochenenden. In der Regel wird dieser Lehrgang ebenfalls in den ersten beiden Jahren der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr absolviert. Der Lehrgang wird über die im Atemschutz ausbildenden Feuerwehren des Kreises Mettmann gewährleistet.

Zusatzausbildung

  • Truppführerausbildung mit insgesamt 80 Stunden, aufgeteilt auf zwei Module je 40 Stunden (zwei Wochenenden, freitags vier Stunden und samstags sechs Stunden). Zusätzlich werden die Truppführer in einer Wärmegewöhnungsanlage in 20 Stunden auf die Einsatzbedingungen bei der Brandbekämpfung vorbereitet. Der Lehrgang findet bei der für die Kreisausbildung für Trupführer zuständige Feuerwehr Hilden statt.
  • Sprechfunker-, Maschinisten-, Gefahrgut- und Motorkettensägenführerlehrgänge werden nach Neigung und Notwendigkeit an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vergeben. Die Lehrgänge werden über die entsprechend ausbildenden Feuerwehren des Kreises Mettmann gewährleistet.

Führungsausbildung

  • Gruppenführerausbildung am Institut der Feuerwehr in Münster als Vollzeitlehrgang über drei Wochen.
  • Zugführerausbildung am Institut der Feuerwehr in Münster als Vollzeitlehrgang über zwei Wochen.
  • Verbandsführerausbildung am Institut der Feuerwehr in Münster als Vollzeitlehrgang über zwei Wochen.

Die Führungsausbildungen finden nur nach Bedarf und persönlicher Eignung statt.

Weitere Ausbildungen

  • Gefahrgutausbildung für Führungskräfte am Institut der Feuerwehr in Münster als Vollzeitlehrgang über zwei Wochen.
  • Diverse Lehrgänge und Seminare werden vom Institut der Feuerwehr in Münster als Tagesseminare oder in Wochenlehrgängen angeboten.
  • Nach der abgeschlossenen Truppführerausbildung in Verbindung mit einem Maschinistenlehrgang übernimmt die Stadt Erkrath die Kosten für die Ausbildung der Führerscheinklasse C (LKW ab 7,5 Tonnen).

Die Teilnahme an den vorgenannten Ausbildung erfolgt nur nach Bedarf und persönlicher Eignung.

  • Im Rahmen der Ehrenamtsmotivation übernimmt die Stadt Erkrath weiterhin anteilig die Kosten für die Ausbildung der Führerscheinklasse B (PKW).

Übungsdienst

Jeder Löschzug versieht seinen Übungsdienst im 14-tägigen Wechsel an einem Donnerstag in der Zeit von 19:00 bis 21:00 Uhr, zusätzlich werden circa zehn bis zwölf dieser Übungsdienste zwischen den 14-Tage-Rhythmus eingeschoben, so dass jeder Löschzug in der Regel im Jahr zwischen 36 und 38 Übungsdienste versieht. Die Übungsdienstteilnahme muss nach Festlegung der Wehrleitung in Abstimmung mit den Zugführern bei mindestens 50 Prozent liegen, damit eine entsprechende durchgängige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erhalten bleibt.

Einsatzdienst

Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist mit einem Digitalen Funkmeldeempfänger (Pager) ausgerüstet. Jeder Löschzug und jede Löschgruppe sind nach der Alarm- und Ausrückeordnung einzeln, in unterschiedlichen Konfigurationen oder gesamt zu alarmieren. Ein Einsatzführungsdienst (B-Dienst) mit Zugführerqualifikation ist 365 Tage im Jahr fest geplant. Ein Einsatzführungsdienst (A-Dienst) mit Verbandsführerqualifikation bei Einsätzen von mehr als einem Löschzug wird durch den Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter sichergestellt.

Versicherungsschutz

Die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind über die Unfallkasse NRW bei Unfällen abgesichert. Schäden an privatem Eigentum (zum Beispiel Uhren, Brillen, Unterkleidung) werden in der Regel vom Gemeindeversicherungsverband (GVV) abgefangen.

Aufwandsentschädigungen

Ölspureinsatz

Da die Beseitigung von Ölspuren außerhalb der Betriebszeiten des Tiefbauamtes (Straßenbaulastträger) keine originäre Aufgabe der Feuerwehr ist, erhalten die ehrenamtlichen Kräfte bei der Alarmierung zu solchen Einsätzen eine Stundenvergütung von 15,00 Euro.

Brandsicherheitswachen

Für Brandsicherheitswachen erhalten die ehrenamtlichen Kräfte 11,00 Euro pro Stunde. Der Veranstalter rechnet direkt mit dem Personal der Feuerwehr ab.

Kostenersatzpauschale

Für jede Übungsdienst- und Einsatzteilnahme bekommen alle ehrenamtlichen, aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr eine Kostenersatzpauschale von zurzeit 3,40 Euro als Ausgleich für den im BHKG vorgesehenen Kostenersatz. Die Zahlung erfolgt im folgenden Haushaltsjahr als Gesamtsummierung.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr e. V.

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Erkrath e.V. unterstützt die zahlreichen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkrath. Durch die steigenden technischen Ansprüche in unserer Gesellschaft steigen auch die Anforderungen an die Feuerwehren. Diesen muss durch permanente Schulungen und Fortbildungen Rechnung getragen werden. Dafür sind unter anderem geeignete Medien erforderlich. Auch die Ausrüstung der Feuerwehren wie die persönliche Schutzkleidung und das feuerwehrtechnische Gerät muss diesen Anforderungen angepasst werden. Bei immer knapper werdenden Haushaltsmitteln der Gemeinden und sinkender Unterstützung durch Land und Bund haben wir jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten.

Durch Ihre Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei, dass die Ziele des Vereins zur Förderung des Brandschutzes in Erkrath erreicht werden und der Leistungsstandart Ihrer Feuerwehr erhalten bleibt bzw. gesteigert wird.

Einen Aufnahmeantrag finden Sie unter „Dokumente“.

Ziele des Fördervereins

  • Förderung der Jugendarbeit in der Jugendfeuerwehr Erkrath
  • Optimierung der Ausrüstung
  • Unterstützung der Aus- und Fortbildung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Brandschutzerziehung und -aufklärung
  • Gemeinschaftspflege

Vorstand des Fördervereins

Der Förderverein wird durch einen Vorstand repräsentiert, der sich aus Geschäftsführern von namhaften Erkrather Firmen und Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Erkrath zusammensetzt. Ein Ausdruck dafür, wie wichtig dieser Verein bzw. die Aufgabe zur Förderung des Feuerschutzes in unserer Stadt ist.