Integrationsratswahl
Der Integrationsrat der Stadt Erkrath ist die kommunale Vertretung der Erkratherinnen und Erkrather mit Zuwanderungsgeschichte. Er engagiert sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe in Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens.
Er setzt sich zusammen aus zehn direkt gewählten Mitgliedern der Erkrather Migrantinnen und Migranten sowie fünf vom Rat der Stadt Erkrath entsandten Mitgliedern. Die letzte Integrationsratswahl fand am 13.09.2020 statt.
Detaillierte Zahlen zur Stimmabgabe und Sitzverteilung finden Sie unter „Dokumente“.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- nicht Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBL. I S. 3458) erworben hat.
Darüber hinaus
- muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 oder 3 keine Anwendung findet oder die Asylbewerberinnen / Asylbewerber sind.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erkrath, die
- am Wahltag 18 Jahre alt sind und
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wo wird gewählt?
Die Urnenwahl erfolgt in den Stimmbezirken der Stadt Erkrath. Nach dem Ende der Wahlzeit werden die Stimmen zu einer zentralen Auszählung zusammengeführt.
Briefwahl ist möglich.