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Kinderschutzfachkraft

Im Bundeskinderschutzgesetz ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder und Jugendliche das Recht haben, frei von Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen aufzuwachsen. Die Kinderschutzfachkraft berät alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, in Fragen rund um den Kinderschutz.

Neben staatlichen Institutionen wird auch die Gemeinschaft, insbesondere das Umfeld von Kindern und Jugendlichen, in die Verantwortung genommen, zu reagieren, wenn Kindern und Jugendlichen in irgendeiner Art und Weise Leid angetan wird oder sie vernachlässigt werden. In solchen Fällen spricht man von „Kindeswohlgefährdung“.

Da es nicht immer einfach ist, Wahrnehmungen hinsichtlich des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen dahingehend einzuordnen, ob tatsächlich eine Gefährdung vorliegt, wurde die Möglichkeit geschaffen, sich zunächst von einer hinsichtlich des Themas besonders geschulten Fachkraft beraten zu lassen, um die wahrgenommenen Aspekte einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu erörtern. Das Ergebnis dieser Beratung soll Klarheit dahingehend schaffen, ob Handlungsbedarf vorliegt und welche nächsten Schritte gegebenenfalls erfolgen können.

Das Kontaktformular ist über die Dienstleistung »Beratung für Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG« sowie über die „Internen Links“ aufrufbar. Die insoweit erfahrenen Fachkräfte (InSoFa) im Fachbereich Jugend geben fachlichen Rat und helfen bei der Einschätzung der Situation. Die Beratung erfolgt grundsätzlich anonym oder mit pseudonymisierten Daten. Dabei tragen die InSoFa keine Fallverantwortung.