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Ortsrecht und Satzungen

Im Erkrather Ortsrecht stellt die Stadt Erkrath für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Sammlung der wichtigsten ortsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Satzungen und Verordnungen, bereit. Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzfristige Bedeutung haben, sowie Bebauungspläne, deren verbindliche Kartenwerke den Rahmen dieser Sammlung sprengen würden, wurden nicht darin aufgenommen.

Das Ortsrecht dient lediglich der Information und ist nicht mit einer amtlichen Bekanntmachung gleichzusetzen. Die Stadt Erkrath pflegt regelmäßig und zeitnah Änderungen zum bisher geltenden Recht in die bestehenden Texte ein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter; rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung im Amtsblatt der Stadt Erkrath. Im Zusammenhang mit Fragen zum Urheberecht und Haftungsausschluss wird auf das Impressum verwiesen.

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