Sprungziele
Seiteninhalt

Informationen zum Coronavirus

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zum Coronavirus SARS CoV 2, Hygienestandards und Infektionsschutzmaßnahmen sowie aktuellen Entwicklungen in der Stadt Erkrath. Die Corona-Krankheit ist eine Virus-Infektion, einen umfassenden Überblick bietet der SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).

Die aktuellsten Regelungen können Sie der Corona-Seite der Landesregierung NRW entnehmen.

Informationen in Gebärdensprache und in Leichter Sprache bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Hier finden Sie wichtige Informationen auf فارسی/دریEnglishپښتوTürkçeالعربية und français. PolskiItaliano, ελληνικά, Hrvatski, 中文语言 und Български finden Sie hier.

Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz

Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene auch vor einer Übertragung des Coronavirus. Auf das Händeschütteln sollte daher möglichst verzichtet werden.

Bei Erkältungssymptomen, insbesondere dem vorliegend eines positiven Testergebnisses, wird neben dem Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern auch das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Masken) oder Atemschutzmaske (FFP2 oder K95) empfohlen.

Akut Erkrankte sollten einen Haus- oder Facharzt kontaktieren und nach Möglichkeit zunächst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren und eine Weiterverbreitung der Krankheitserreger zu verhindern.

Corona-Warn-App

Mit der Corona-Warn-App kann jeder mithelfen, Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Ausführliche Informationen zu Funktion und Nutzen der App gibt es hier.

Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store für iOS und bei Google Play für Android erhältlich. Entsprechende Links zum Download finden Interessierte unter „Externe Links“.

Tipps zur Handhygiene

Die Hände kommen häufig mit Keimen in Kontakt und können diese auch leicht übertragen. Berührt man anschließend mit den Händen das Gesicht, können die Erreger über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen. Regelmäßiges Händewaschen unterbricht die Übertragung. Eine Desinfektion der Hände wird erst im direkten Kontakt mit den Erregern erforderlich und ist im normalen Alltag nicht notwendig. Tipps zum richtigen Händewaschen gibt es unter „Dokumente“.

Steht unterwegs keine Waschmöglichkeit zur Verfügung, sollte zumindest vermieden werden, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren oder Speisen mit der Hand zu essen. Auch auf das beliebte Händeschütteln sollte aus Gründen des Infektionsschutzes vorerst verzichtet werden.

Allgemeine Tipps im Krankheitsfall

Beim Husten oder Niesen kann Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Um ihre Mitmenschen zu schützen, sollten Betroffene in ein Einwegtaschentuch niesen oder husten und sich dabei von anderen Personen abwenden. Ist kein Taschentuch griffbereit, kann auch die Armbeuge vor Mund und Nase gehalten werden.

Menschen mit ansteckenden Infektionskrankheiten sollten generell möglichst Abstand zu anderen Personen halten, um eine direkte Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden; dazu zählen vor allem besonders gefährdete Menschen wie Schwangere, Säuglinge, alte oder immungeschwächte Personen. Akut Erkrankte sollten daher möglichst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren und eine Weiterverbreitung der Krankheitserreger zu verhindern.

Sollten dabei Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot auftreten, ist ein Besuch bei einem Haus- oder Facharzt dringend empfohlen.

Handeln im Verdachts- oder Krankheitsfall

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Vorgehen im Verdachts- bzw. Krankheitsfall.

Info-Hotline der Landesregierung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus und zur Vorbeugung geschaltet. Zu erreichen ist diese montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0211 9119-1001.

Risikogebiete / Ein- und Rückreiseverkehr

Auch wenn sich die aktuelle Pandemielage in Deutschland und Europa entspannt hat, gelten  mitunter noch Reisewarnungen, Test-, Nachweis- und Quarantäneregelungen für andere Länder. So finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.

Welche Länder aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind, können Sie auch auf der Seite des Robert Koch-Institutes in Erfahrung bringen.

Verhalten im Verdachtsfall

Personen mit corona-typischen Symptomen wird empfohlen sich zur weiteren Abklärung in erster Linie an ihren behandelnden Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden. Eine Testpflicht besteht nicht mehr.

Generell gilt, dass Personen mit akuten Krankheitssymptomen nicht zur Arbeit gehen und daheim auskurieren sollten.

Verhalten im Krankheitsfall und Quarantäneregelung

Eine Quarantänepflicht für positiv getestete Personen besteht nicht mehr.

Mit einem positiven Test dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) jedoch nach wie vor für fünf volle Tage nicht betreten werden. Für Beschäftigte dieser Einrichtungen gilt außerdem weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Positiv auf Corona Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der Wohnung weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Bei akuten Krankheitssymptomen sollten Erkrankte außerdem zu Hause bleiben und sich auskurieren.

Impfen und Testen

Seit 28.02.2023 sind große Teile der bundesweiten Corona-Testverordnung beendet und werden auch nicht erneut verlängert. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Probeentnahmestellen des Kreises als auch alle privaten Testzentren ihre Zulassung verlieren und in Folge schließen werden. Die Betreiberinnen und Betreiber wurden im Vorfeld über das Ende ihrer Zulassung informiert.

Seit dem 01.03.2023 sind nur noch in seltenen Ausnahmefällen Tests auf das Corona-Virus vorgeschrieben. Diese erfolgen dann über Hausärzte und Apotheken.

Nach wie vor ist es empfehlenswert, sich gegen das Virus impfen zu lassen. Wichtige Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf Englisch, Arabisch und Türkisch auf der Seite der Bundesregierung.

Das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gibt zudem einen Überblick über Hausarzt- sowie Facharztpraxen in ganz Nordrhein-Westfalen, in denen Impfungen durchgeführt werden.

Kein Ergebnis gefunden.

Vorgaben zum Infektionsschutz - Erlasse und Verbote

Die Beschränkungen wurden weitestgehend aufgehoben. Eine Quarantänepflicht für positiv getestete Personen besteht nicht mehr. Auch im öffentlichen Personennah- sowie Personenfernverkehr ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr verpflichtend.

In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) kann für den Besuch mitunter noch ein negativer Selbsttest oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nötig sein.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Interessierte unter „Dokumente“. Die Regelungen sind zudem stets auf der Corona-Seite der Landesregierung NRW einzusehen.