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Kinderparlament

Kinder haben ein Recht auf Mitbestimmung und darauf, sich an den Fragen zu beteiligen, die ihr Leben und Aufwachsen beeinflussen. Schließlich sind sie Expertinnen und Experten in eigener Sache. Denn genau wie Erwachsene wollen auch Kinder mitreden und entscheiden können, wenn es um sie geht. Und sie können es!

Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Egal ob es darum geht, wie ein Spielplatz gebaut wird, wie ein sicherer Schulweg auszusehen hat oder was den Straßenverkehr kinderfreundlich macht – Kinder in Erkrath können und sollen an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben. Dazu gibt es seit dem Herbst 2018 das Kinderparlament.

Einen ersten Eindruck von der Arbeit des Kinderparlamentes verschafft der Film des Arbeitskreises Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dieser ist unter „Externe Links“ aufrufbar.

UN-Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20.11.1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 02.09.1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung dieser Konvention.

Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.

Die zehn Grundrechte

Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, hat den 20 Seiten langen Text der Kinderrechtskonvention zur Vereinfachung in zehn Grundrechten zusammengefasst.

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
  3. Das Recht auf Gesundheit;
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Artikel 12 - Die Berücksichtigung des Kindeswillens

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Ziele und Aufgaben des Kinderparlamentes

Das Kinderparlament vertritt die Interessen aller Kinder aus Erkrath und ermöglicht ihnen, Ideen und Anregungen zu Themen wie Spiel- und Sportplätzen, Freizeiteinrichtungen oder Schul- und Freizeitwegen in die Politik einzubringen.

Kommunalpolitische Entscheidungen, die Kinder betreffen, werden auf die Einhaltung der Kinderechte überprüft.

Hier können Sie sich den Film des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit ansehen:

„Das Kinderparlament stellt sich vor“

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Wahlen

Die Mitglieder des Kinderparlamentes der Stadt Erkrath werden an den Grundschulen (Klassen 3 und 4) und den weiterführenden Schulen (Klassen 5 bis 7) für jeweils ein Jahr gewählt. Hierfür benennen die Schulen Ansprechpersonen, die für ordnungsgemäße Wahlverfahren Sorge tragen.

Die Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung in den einzelnen Klassen. Jede Klasse kann ein Mitglied für das Kinderparlament und eine Vertreterin bzw. einen Vertreter benennen.

Auch nicht gewählte Kinder können an den Sitzungen und Arbeitskreisen teilnehmen. Sie haben allerdings kein Stimmrecht.

Sitzungen und Arbeitskreise

Die Sitzungen des Kinderparlamentes sind öffentlich und finden zweimal im Jahr unter der Leitung des Bürgermeisters statt.

Am Dienstag, den 30.04.2024 tagt das Kinderparlament von 16:30 bis 18:00 Uhr in der Stadthalle in Alt-Erkrath.

Die Treffen der Arbeitskreise des Kinderparlamentes zu den verschiedenen Themen wie z.B. „Umwelt“ oder „Verkehr“ finden in der Regel jeweils dienstags von 16:30 bis 18:00 Uhr in der Stadtbücherei im Bürgerhaus Hochdahl, statt und sind ebenfalls öffentlich. Hier werden regelmäßig konkrete Projekte und Aktionen geplant sowie Anträge von Kindern aus Erkrath gehört.

Falls die Arbeitskreise an einem anderen Ort tagen, bekommen die Teilnehmenden eine gesonderte Einladung.

Die Termine in der Übersicht:

  • Arbeitskreis Spiel-/Sportplätze und Schulhöfe
    23.01.2024 / 20.02.2024 / 19.03.2024

  • Arbeitskreis Umwelt
    30.01.2024 / 27.02.2024 / 09.04.2024

  • Arbeitskreis Verkehr
    09.01.2024 / 06.02.2024 / 05.03.2024 / 16.04.2024

  • Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit
    16.01.2024 / 13.02.2024 / 12.03.2024 / 23.04.2024

  • Besuch des Landtags NRW in Düsseldorf
    Im Mai 2024 besuchen die Mitglieder des Kinderparlamentes den Landtag NRW in Düsseldorf.

Anträge

Alle Erkrather Kinder bis 13 Jahre können jederzeit ihre Ideen, Anregungen und Beschwerden in das Kinderparlament einbringen. Dafür muss das Antragsformular benutzt werden, das unter „Dokumente” aufrufbar ist.

Die Anträge werden an das Kinderparlament weitergeleitet, wenn der Name und die Adresse auf dem Antrag angegeben sind. Kinder können ihren Antrag auch persönlich in den Arbeitskreisen vortragen.