Erziehungsbeistandschaft
Bei der Erziehungsbeistandschaft nach § 30 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) handelt es sich um eine langfristig angelegte Hilfe, die auf Freiwilligkeit und gegenseitigem Einverständnis beruht.
Ziel ist es, gemeinsam Lösungen für die unterschiedlichsten Problemlagen zu finden, zum Beispiel bei Schulproblemen, Erziehungsproblemen, verschiedenen Verhaltensauffälligkeiten usw. Die Betreuung setzt das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und möglichst die Mitarbeit der Familie. Die Erziehungsbeistandschaft umfasst sowohl Einzelbetreuung, als auch Familiengespräche und Kontakte zu Schulen und anderen Einrichtungen.