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Neubauten Kindertagesstätten

Eine gute Kinderbetreuung ermöglicht Kindern einen gelungenen Start ins Leben und schafft einen frühen Zugang zu Bildung. Eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Kindertagesstätten ist daher besonders wichtig. Folgende Bauprojekte tragen dazu bei, die Zahl der Kita-Plätze in Erkrath zu erhöhen.

Kita Karlstraße

An der Karlstraße im Stadtteil Alt-Erkrath entsteht eine neue viergruppige Kindertagesstätte.

Gebäude

Architekten haben für das Grundstück an der Karlstraße drei Varianten für die viergruppige Einrichtung erarbeitet. Nach Vorlage der Ergebnisse wurden seitens der beteiligten Ämter der Stadt Erkrath insbesondere die Lage und die Erschließung der KiTa als wertvolle Kriterien bewertet. Die weitere Planung erfolgt auf der Übernahme der Topografie, das heißt die Anpassung der Geländehöhen an die benachbarten Hanggrundstücke.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche ergibt sich eine zweigeschossige Bauweise. Das kompakte Gebäude ist in Hybridbauweise mit Gründach und Photovoltaikanlage geplant. Die Beheizung erfolgt durch Erdwärmesonden. Das Gebäude wird mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen. Der zweigeschossige Baukörper öffnet sich mit seiner transparenten Fassade im Osten dem Außenspielgelände. Im Zuge des Neubaus wird die Karlstraße verbreitert und mit einem Wendehammer umgestaltet.

Eine perspektivische Zeichnung der Planung zur Kita Karlstraße. Bild: © mrr architekten BDA und Alexander Schmitz (Perspektive)
Eine perspektivische Zeichnung der Planung zur Kita Karlstraße. Bild: © mrr architekten BDA und Alexander Schmitz (Perspektive)

Zahlen, Daten, Fakten

Planungszeit: Frühjahr 2019 bis Herbst 2020

Baubeginn: 1. Quartal 2021

Bruttogeschossfläche: 1.190 Quadratmeter

Außenanlagen: 1.200 Quadratmeter

Fertigstellung des Gebäudes: -

Aktueller Stand des Projektes

Aufgrund des eingetretenen Wasserschadens im Herbst 2021 hat die Stadt Erkrath ein selbstständiges Beweisverfahren beim Landgericht Wuppertal angestoßen. Das noch ausstehende Ergebnis dieses Sachverständigengutachtens soll klären, wer den Schaden zu verantworten hat und ob eine Sanierung des Gebäudes möglich ist.