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Jugendrat

Der Jugendrat der Stadt Erkrath ist die gewählte Interessenvertretung aller Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Er besteht aus 22 Jugendlichen, die von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Erkrather Schulen gewählt werden.

Jede Schule (Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Förderschule) erhält mindestens einen Sitz im Jugendrat. Jugendliche, die in Erkrath wohnen, aber keine Schule mehr besuchen und sich in einer Ausbildung befinden, können drei der 22 Sitze im Jugendrat belegen.

Wahl

Wählbar sind alle Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
Wählen dürfen ebenfalls alle Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzendem und zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern besteht. Es können Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen gebildet werden. Die Jugendparlamentarierinnen und -parlamentarier sind für zwei Jahre im Amt.

Ziele und Aufgaben

Der Jugendrat soll die Ideen, Vorstellungen und Bedürfnisse von Jugendlichen aktiv in das gesellschaftliche Leben und die Kommunalpolitik der Stadt Erkrath hineintragen. Er ist somit die gewählte Interessenvertretung aller Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Der Jugendrat ist ein überparteiliches Gremium. Ziel des Jugendrates ist es, beratendes Organ für Jugendthemen zu sein, Anregungen zur Verbesserung der Situation von Jugendlichen zu erarbeiten und Maßnahmen vorzuschlagen, damit Erkrath zu einer jugendfreundlicheren Stadt wird. Folgende Themen stehen hierbei im Vordergrund: Schule, Freizeit, Kultur, Verkehr, Umwelt und Beteiligung von Jugendlichen.

Der Jugendrat nimmt Anregungen und Wünsche aller Jugendlichen aus Erkrath entgegen, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die mit Gremien oder Fachdiensten in konkreten Aktionen umgesetzt oder als Anträge den Fachausschüssen und dem Rat zugeleitet werden.
Er hat jederzeit die Möglichkeit sich über Maßnahmen der Verwaltung und der kommunalen Gremien, die die Interessen von Jugendlichen berühren, zu informieren.

Sitzungen / Arbeitskreissitzungen

Die Sitzungen des Jugendrates finden einmal im Monat statt. Die Beratung sowie die Beschlüsse erfolgen öffentlich.

Der bzw. die Vorsitzende und die zwei Stellvertretungen setzen mit dem Jugendamt die Tagesordnung fest und laden zu den Sitzungen ein. Die Einladungen müssen zehn Tage vor Sitzungstermin zugestellt sein.
Folgende Personen nehmen an den Sitzungen des Jugendrates teil:

•   die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter des Jugendrates
•   die oder der Beauftragte für den Jugendrat der Stadt Erkrath

Anträge

Alle Jugendlichen aus Erkrath können jederzeit Anträge in den Jugendrat einbringen. Sie müssen spätestens 18 Tage vor den Sitzungen schriftlich beim Vorstand eingehen.

Die Anträge an den Jugendrat können nur bearbeitet werden, wenn Name und Anschrift der oder des Jugendlichen auf dem Antrag angegeben sind.
Der Vorstand setzt die Anträge auf die Tagesordnung.

Der Jugendrat selbst hat weiterhin das Recht, Anfragen an die Verwaltung und Anträge an den Rat und seine Ausschüsse zu stellen.

Beschlüsse

Die Beschlüsse des Jugendrates haben empfehlenden Charakter.
Die Protokollauszüge der Sitzungen des Jugendrates werden an die jeweiligen Fachbereiche und Ausschussvorsitzenden weitergeleitet.

Über die Entscheidungen der Fachbereiche und Ausschüsse wird der Jugendrat informiert. Bei ablehnenden Entscheidungen erfolgt eine Begründung.

Teilnahme an Ausschüssen

Aktuell sitzen der Jugendrat bzw. die Vertreterinnen und Vertreter in folgenden Ausschüssen:

  • Ausschuss für Soziales und Wohnen
  • Ausschuss für Sport und Kultur
  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
  • Ausschuss für Umwelt und Planung
  • Jugendhilfeausschuss
  • Mobilitätsausschuss
  • Schulausschuss