Familienkarte
Die Familienkarte ermöglicht Familien, finanzielle Vergünstigungen der beteiligten Partnerinnen und Partner aus Wirtschaft, Handel, Gastronomie sowie aus dem Vereinsleben in Anspruch zu nehmen.
Berechtigt sind alle Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Wird die Familienkarte den Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartnern vorgelegt, erhalten Sie Vergünstigungen, die überwiegend bei zehn Prozent liegen. Die Liste mit unseren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern finden Sie unter „Dokumente“.
Die Familienkarte kann formlos per Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch beantragt werden.