Hilfe für die Ukraine
Bürgerinnen und Bürger, die den notleidenden Menschen im Kriegsgebiet in der Ukraine oder den Geflüchteten in Deutschland helfen möchten, können dies aktuell in erster Linie mithilfe von Geldspenden tun. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten hierfür. Ob und wie sich hilfsbereite Erkratherinnen und Erkrather darüber hinaus engagieren können, werden wir hier fortlaufend bekannt geben.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat unter www.germany4ukraine.de ein Hilfe-Portal erstellt, in dem Informationen zu Aufenthaltsstatus, der Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten sowie zur medizinischen Versorgung in Deutschland gebündelt werden. Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
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Einreise und Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine
Um einen schnellen Überblick über die Einreise und den Aufenthalt von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu haben, bittet das Ausländeramt des Kreises Mettmann alle aus der Ukraine einreisenden Personen darum, einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Anträge für Erwachsene sowie Anträge für Kinder (unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren) sind unter „Dokumente“ zu finden. Ebenso hinterlegt ist dort eine Übersicht zu rechtlichen Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen, bereitgestellt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann entweder per Post an Kreis Mettmann, Ausländeramt, Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann oder per Mail an ksc@kreis-mettmann.de verschickt werden. Alternativ kann auch das Online-Antragsformular des Kreises Mettmann genutzt werden. Eine persönliche Vorsprache beim Ausländeramt ist nicht erforderlich.
Unterbringung und Fragen von Geflüchteten aus der Ukraine
Um den aus der Ukraine geflüchteten Menschen möglichst schnell eine offene und sichere Zuflucht in Erkrath bieten zu können, hat die Stadtverwaltung eine Unterkunft im Bürgerhaus Hochdahl eingerichtet.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits Geflüchtete aufgenommen haben oder eine Unterbringung in Aussicht stellen können, werden gebeten, sich per Mail an hilfe-ukraine@erkrath.de mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen.
Aber auch Geflüchtete selbst sowie ihre Angehörigen können die Mail-Adresse für Anliegen und Fragen nutzen, um in Erkrath schnelle Hilfe zu erfahren.
Info-Hotline des Landes NRW
Auch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW stellt auf einer Sonderseite Informationen für Geflüchtete ebenso wie für Unterstützerinnen und Unterstützer: www.mkffi.nrw/ukraine
Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Ukraine finden Sie auf deren Internetseite unter www.integrationsbeauftragte.de/ukraine.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an an die Hotline unter 0211-837-4041 wenden.
Arbeitsaufnahme, Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
Informationen zu Fragen der Erwerbstätigkeit in Deutschland, zur Arbeitssuche, zu Selbstständigkeit und Unternehmensgründung, Aus- und Weiterbildung und vielem mehr bekommen Geflüchtete aus der Ukraine im Expat Service Desk ME & DUS.
Die Servicestelle für internationale Fach- und Führungskräfte der Landeshauptstadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann bietet erste Informationen zum Leben und Arbeiten in der Region. Als Lotse bündelt sie Informationen, Netzwerke und Institutionen. Im Fokus der Beratung stehen behördliche, berufliche und organisatorische Themen. Die Plattform steht auch in englischer sowie ukrainischer Sprache zur Verfügung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Sonderhotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Nummer 0911 178-7915 erreichbar ist.
Informationen zum Schulbesuch geflüchteter Kinder und Jugendlicher
Schulanmeldung zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Erkrath
Alle Kinder und Jugendlichen, die zum Beginn des Schuljahres zwischen 6 (Stichtag: 30.09.) und 17 Jahre alt sind sowie ihren Wohnsitz in Erkrath haben und über eine Meldebescheinigung der Stadt Erkrath verfügen, sind schulpflichtig.
Eltern bzw. Sorgeberechtigte von Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren wenden sich bitte direkt an eine Grundschule in Erkrath. Die dort vorhandenen Schulplatzkapazitäten entscheiden über die Aufnahme des Kindes.
Grundsätzlich besuchen alle Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 15,5 Jahren eine weiterführende Schule (z.B. Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) in Erkrath. Jugendliche ab 15,5 Jahren sind für den Besuch einer Berufsschule im Kreis Mettmann vorgesehen und können dort ihren Schulabschluss absolvieren. Eine eigenständige Anmeldung an einer weiterführenden Schule (Sekundarstufen I und II) ist jedoch nicht möglich.
Zugewanderte Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen und schulische Erfahrungen. Um eine möglichst gute Integration in das deutsche Schulsystem zu erreichen und ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen, ist für alle Kinder und Jugendliche von 10 bis 17 Jahren sowie ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten zunächst eine Beratung durch das Kreisintegrationszentrum Mettmann verpflichtend. Im Rahmen der Beratung werden u.a. der Lernstand sowie Sprachkenntnisse ermittelt und die Auswahl einer geeigneten Schulform getroffen. Die Vermittlung an eine geeignete Schule erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und der Schulleitung. Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Ansprechpartnerinnen sind Frau Dirk, Tel. 02104 – 99-2198, und Frau Seleman, Tel. 02104 – 99-2156. Eine Terminvereinbarung per E-Mail kann über seiteneinsteigerberatung@kreis-mettmann.de erfolgen. Für notwendige Übersetzungen im Beratungsgespräch stehen sprachkundige Helferinnen und Helfer bereit.
Das Kreisintegrationszentrum ist bemüht, zeitnahe Termine anzubieten, damit alle Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich in Schulen vermittelt werden können. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch aktuell mit einer Wartezeit von bis zu drei Wochen zu rechnen. Zum Beratungstermin mitzubringen sind unbedingt die Meldebestätigung, ein Identitätsnachweis und ein 3G-Nachweis sowie, wenn vorhanden, Schulzeugnisse und weitere Unterlagen zur Bildungsbiografie.
Schülerinnen und Schüler sind nach dem Schulgesetz darüber hinaus verpflichtet, sich schulärztlich untersuchen zu lassen. Das zuständige Gesundheitsamt wird nach der Anmeldung in der Schule über die Ankunft der Schülerinnen und Schüler informiert und die Schuleingangsuntersuchung veranlassen.
Ansprechpersonen für Rückfragen zur Schulanmeldung zugewanderter Kinder und Jugendliche aus der Ukraine sind Frau Zinn (0211 2407-5038; Mail: julia.zinn@erkrath.de) und Herr Eich (Tel. 0211 2407-4002; Mail: jakob.eich@erkrath).
Informationen des Schulministeriums zur Beschulung
Das Schulministerium NRW hat eine Mitteilung mit Informationen zum Umgang mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflohen sind, veröffentlicht. Die zur Verfügung gestellten Infos und hilfreichen Links thematisieren zum Beispiel die Deutschförderung oder den Umgang im Unterricht mit dem Russland-Ukraine-Krieg.
Die Sonderseite richtet sich an alle für die Beschulung Verantwortlichen und beinhaltet folgende Themenschwerpunkte:
- Ankommen in Nordrhein-Westfalen
- Ankommen in der Schule
- Deutschförderung und weitere Unterstützung
- Umgang mit dem Russland-Unkraine-Krieg im Unterricht (Schulpsychologische Betreuung, etc.)
Das Schulministerium bietet mit ihrer Seite eine Anlaufstelle für Links und Informationen zum Umgang mit den Auswirkungen des Russland-Ukraine Krieges an den NRW-Schulen.
Hier kommen Sie zu der Sonderseite des Schulministeriums.
Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) hat eine TaskCard zum Thema "Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine" erstellt, in der Sie eine Sammlung von Materialien, Apps und Handreichungen zur aktuellen Situation finden.
Schülertraining der Stadtbücherei
Schülerinnen und Schüler können in der Stadtbücherei und auch von jedem anderen Ort aus digital das Brockhaus Schülertraining (Mathe, Fremdsprachen, Deutsch usw.) auch auf Ukrainisch und Russisch nutzen. Voraussetzung ist ein Büchereiausweis, der bis 18 Jahre kostenfrei ist.
Allgemeine Informationen zur Stadtbücherei und dem Erhalt eines Büchereiausweises gibt es hier.
Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder / Schwangere in Not
Warning! Please be very careful and look for help!
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Erkrath warnt geflüchtete Frauen aus der Ukraine vor der Gefahr des Menschenhandels und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit.
Unter den Flüchtenden aus der Ukraine sind vorwiegend Frauen und Kinder. Die Gefahr, dass Kriminelle die Not der Schutzsuchenden ausnutzen könnten, wächst.
Neben der großartigen Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, eine seriöse und sichere Unterkunft anzubieten, muss verhindert werden, dass die Notsituation dieser Menschen von Kriminellen mit falschen oder günstigen Wohnungsangeboten ausgenutzt wird, dass geflüchteten Ukrainerinnen ausgebeutet und womöglich zur Zwangsprostitution gezwungen werden.
Die Polizei ist für dieses Thema bereits sensibilisiert und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Erkrath sowie die Anlauf- und Beratungsstellen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, wachsam zu sein und sich per Mail an hilfe-ukraine@erkrath.de mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen, wenn sie Unterbringungsmöglichkeiten in Aussicht stellen. So wird gewährleistet, dass die geflüchteten Frauen und ihre Kinder sicher und gut untergebracht werden und dass die Gastgeberinnen und Gastgeber registriert sind. Wohnungssuchende Ukrainerinnen sollten auf keinen Fall unbekannten Privatpersonen ihren Pass aushändigen oder ohne Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung fremden Wohnungsanbietern folgen.
Bei allen Fragen oder dem Verdacht auf sexuelle Gewalt können sich Betroffene, aber auch Angehörige oder ratsuchende Bürgerinnen und Bürger, rund um die Uhr an das bundesweite Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen unter der Telefonnummer 08000 116016 wenden. Dort wird vertraulich, anonym und in mehreren Sprachen – auch ukrainisch – beraten.
Persönliche, anonyme und kostenlose Beratung und Information gegen sexualisierte Gewalt vor Ort bietet der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer im Kreis Mettmann e.V. (SKFM Mettmann e.V.) unter der Telefonnummer 02104 1419-226 an. Die qualifizierte Beratung und Hilfe bei sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung, - auch im Verdachtsfall - findet unabhängig von der Nationalität in mehreren Sprachen, auch in ukrainisch, statt.
Schwangere Frauen in Not können sich an das bundesweite Hilfetelefon 0800 4040 020 wenden; es ist kostenlos, anonym, in mehreren Sprachen, 24 Stunden erreichbar und dort gibt es auch Informationen über finanzielle Hilfen für Schwangere in Not.
Untersuchungen und Impfungen für Geflüchtete
Zentrale Untersuchungs- und Impfstelle für ukrainische Geflüchtete
Das Kreisgesundheitsamt hat in Mettmann in einem Nebengebäude des Kreishauses eine Erstuntersuchungsstelle eingerichtet, in der ukrainische Geflüchtete sich einem ersten Gesundheitscheck unterziehen können. Besteht ein Behandlungsbedarf, werden die Betroffenen entsprechend beraten und unmittelbar an eine passende Arztpraxis vermittelt. Beim Gesundheitscheck in der Untersuchungsstelle wird auch der Impfstatus überprüft. Auf Wunsch können sich die Geflüchteten gleich vor Ort gegen Corona impfen lassen. Weitere Impfungen – etwa gegen Masern (als Voraussetzung für den Kita-Besuch) – sollen in Kürze ebenfalls angeboten werden.
Die Untersuchungs- und Impfstelle im Kreishausanbau, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, ist montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Coronaschutzimpfung
Geflüchtete Personen können sich sofort gegen das Corona-Virus impfen lassen.
Für die Impfung stehen niedergelassene Ärzte und insbesondere das Impfzentrum des Kreises Mettmann, Erkrath-Hochdahl, Timocom-Platz1 (Timocom-Gebäude), zur Verfügung. Das Impfzentrum ist Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 12:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.
Im Impfzentrum stehen Informationen über das Impfangebot in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Alle Informationen finden Sie auch auf dieser Seite.
Masernschutzgesetz
Allgemeines zum Masernschutzgesetz:
Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.
Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerpersonal, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber wie auch Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben.
Geldspenden für Menschen in der Ukraine
Die Stadtverwaltung bittet darum, von Sachspenden an die Verwaltung abzusehen, da diese in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung nicht gelagert werden können. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über mögliche Hilfsorganisationen, die Geldspenden sammeln, um humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine leisten zu können.
- Bündnis von Akteuren humanitärer Hilfe »Aktionsbündnis Katastrophenhilfe«
- Bündnis Deutscher Hilfsorganisationen „Aktion Deutschland hilft“
- Bündnis von Hilfswerken „Bündnis Entwicklung hilft“
- UNICEF Spenden für die Ukraine
- UNO-Flüchtlingshilfe »Nothilfe Ukraine«
- Ärzte ohne Grenzen
Sachspenden für Geflüchtete
An zahlreichen Plätzen in Erkrath gibt es Altkleidercontainer, die für Kleiderspenden (Kleiderstücke und Schuhe) genutzt werden können. Diese werden vom DRK OV Erkrath e.V. betrieben.
Ein weiteres Hilfsangebot bietet das Sozialkaufhaus Rundum vom Verein SKFM Erkrath e.V. an. Hierüber können Sachspenden wie Kleidung, Hygieneartikel und Haushaltsware abgegeben werden. Die Ausgabe dieser Sachspenden erfolgt dann auch über den Verein Tafel Erkrath e.V. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des SKFM-Erkrath.