Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote
Sie möchten aktiv an der Gestaltung Erkraths teilhaben und eine Berufsausbildung bei uns beginnen oder an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen? Sie haben Interesse an einem sicheren Arbeitsplatz und flexiblen Aufgabenbereichen? Dann sind Sie bei der Stadtverwaltung Erkrath genau richtig!
Wir bieten Ihnen regelmäßig verschiedene Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote in den Bereichen Bücherei und Erziehung, Feuerschutz und Rettungsdienst sowie Verwaltung an. Aktuelle Ausschreibungen hierzu entnehmen Sie dem Stellenportal der Stadt.
Ausbildung im Bereich Verwaltung
Stadtinspektoranwärterin und Stadtinspektoranwärter (Bachelor of Law)
Der Tätigkeitsbereich der Beamten in Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt, umfasst die verschiedenartigen Aufgaben in allen Verwaltungsbereichen. In ihrer Vermittlerfunktion zwischen Bürgern und Verwaltung wird von ihnen sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit den vorgeschriebenen Gesetzen erwartet. Die Kenntnis über geltendes Recht und das Umsetzen von Rechtsvorschriften in die praktische Arbeit sind wesentlicher Bestandteil eines Beamten in Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt, einer Kommunalverwaltung. Außerdem muss er schwierige Sachverhalte selbständig beurteilen und klare Entschlüsse fassen können. Das Ziel hierbei ist immer, den Bürgern hilfsbereit und beratend gegenüberzustehen. Die Ausbildung für die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt, bietet eine gute Alternative zu einem Hochschulstudium.
Beginn und Dauer
Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt beginnt jeweils am 01.09. eines Jahres und dauert drei Jahre.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Erkrath, wie zum Beispiel: Personal · Organisation, Finanzen, Ordnungsverwaltung, Jugend und Soziales.
Die Ausbildungsdauer innerhalb der einzelnen Fachbereiche beträgt circa vier Monate.
Theoretische Ausbildung
Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt blockweise an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Duisburg. Lehrfächer an der Fachhochschule sind unter anderem: Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, öffentliche Finanzwirtschaft, Bürgerliches Recht, Sozialrecht, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Verwaltungspsychologie und Verhaltenstraining.
Der Teil der Rechtsfächer umfasst 60 Prozent des Studiums. Der wirtschaftswissenschaftliche Teil der theoretischen Ausbildung hat einen Anteil von 30 Prozent und beinhaltet u.a. Fächer wie externes Rechnungswesen, Grundlagen der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre und Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften. Der sozialwissenschaftliche Bereich ist mit zehn Prozent der kleinste Teil der theoretischen Ausbildung und beinhaltet Fächer wie Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaften.
Laufbahnprüfung
Die Lehrveranstaltungen sind durch fachübergreifende Module strukturiert.
Für jede abgeschlossene Lerneinheit werden nach der Modulprüfung Leistungspunkte (sogenannte Credit-Points) vergeben.
Die Ausbildung endet mit der Bachelorarbeit und dem Kolloquium.
Anwärterbezüge
A 9-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Allgemeine Hochschulreife, uneingeschränkte Fachhochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss.
Höchstaltersgrenze
Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Sonstige Voraussetzungen
Europäische Union-Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Beamtenstatusgesetz), gesundheitliche Eignung für die Verwaltungstätigkeit, Vorlage des einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Test wird von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. im Auftrag der Stadt Erkrath durchgeführt.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an Frau Rüppel.
Stadtinspektoranwärterin und Stadtinspektoranwärter (Verwaltungsinformatik)
Der Tätigkeitsbereich der Beamten in Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt, umfasst die verschiedenartigen Aufgaben in allen Verwaltungsbereichen. In ihrer Vermittlerfunktion zwischen Bürgern und Verwaltung wird von ihnen sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit den vorgeschriebenen Gesetzen erwartet. Die Kenntnis über geltendes Recht und das Umsetzen von Rechtsvorschriften in die praktische Arbeit sind wesentlicher Bestandteil eines Beamten in Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt, einer Kommunalverwaltung. Außerdem muss er schwierige Sachverhalte selbständig beurteilen und klare Entschlüsse fassen können. Das Ziel hierbei ist immer, den Bürgern hilfsbereit und beratend gegenüberzustehen. Die Ausbildung für die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt, bietet eine gute Alternative zu einem Hochschulstudium.
Beginn und Dauer
Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt beginnt jeweils am 01.09. eines Jahres und dauert drei Jahre.
Laufbahnprüfung
Die Lehrveranstaltungen sind durch fachübergreifende Module strukturiert.
Für jede abgeschlossene Lerneinheit werden nach der Modulprüfung Leistungspunkte (sogenannte Credit-Points) vergeben.
Die Ausbildung endet mit der Bachelorarbeit und dem Kolloquium.
Anwärterbezüge
A 9-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Allgemeine Hochschulreife, uneingeschränkte Fachhochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss.
Höchstaltersgrenze
Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Sonstige Voraussetzungen
Europäische Union-Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Beamtenstatusgesetz), gesundheitliche Eignung für die Verwaltungstätigkeit, Vorlage des einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Test wird von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. im Auftrag der Stadt Erkrath durchgeführt.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an Frau Rüppel.
Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter
Verwaltungsfachangestellte sind innerhalb der Verwaltung in die unterschiedlichsten Aufgaben eingebunden. So befassen sie sich mit deutschen Rechtsvorschriften, um diese dann in den verschiedensten Bereichen und in regelmäßigem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, wie etwa bei der Ausstellung von Pässen, dem Verhängen von Bußgeldern und in sozialen Belangen anzuwenden.
Beginn und Dauer
Die Ausbildung beginnt in der Regel zum 01.08. eines Jahres und dauert drei Jahre.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Erkrath, wie zum Beispiel: Personal · Organisation, Finanzen, Ordnungsverwaltung, Jugend und Soziales.
Theoretische Ausbildung
Zweimal wöchentlich findet am Bergischen Studieninstitut in Wuppertal Berufsschulunterricht in Zusammenarbeit mit den kaufmännischen Schulen West, unter anderem in folgenden Fächern statt: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Gemeinderecht, Rechtskunde, Sozialrecht etc.
Prüfung
Zwischenprüfung
In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung zur Feststellung des Leistungsstandes statt.
Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Fachoberschulreife oder guter Hauptschulabschluss.
Sonstige Voraussetzungen
Gesundheitliche Eignung für die Verwaltungstätigkeit sowie Vorlage des einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Test wird von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. im Auftrag der Stadt Erkrath durchgeführt.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Frau Pierlings.
Ausbildung im Bereich Bücherei und Erziehung
Fachangestellte und Fachangestellter für Medien und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden die verschiedenen Aufgabenbereiche einer Bibliothek kennen und erfahren unter anderem wie man Neuerwerbungen für Bibliotheken durchführt und wie Bibliotheksbestände erschlossen werden.
Ausbildungsschwerpunkte sind unter anderem die Beschaffung, Erschließung und die Bereitstellung von Informationen und Medien. Sie erhalten einen ersten Einblick in die Öffentlichkeitsarbeit, in die Bürowirtschaft und Organisation sowie ins Finanz- und Rechnungswesen. Ihnen wird vermittelt, was bei der Medienbearbeitung und Bestandspflege wichtig ist, wie Kundenanfragen in einer Bibliothek beantwortet werden und welche Arbeitsgänge das Verleihwesen beinhaltet.
Beginn und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung beginnt in der Regel zum 01.08. eines Jahres und dauert drei Jahre.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek findet in den verschiedenen Abteilung bzw. Bereichen der Bücherei statt.
Theoretische Ausbildung
Zweimal wöchentlich findet am Berufskolleg Düsseldorf der Berufsschulunterricht statt. Unterrichtsfächer sind unter anderem Allgemeine Wirtschaftslehre, Spezielle Betriebslehre, Organisationslehre, Deutsch und Englisch.
Prüfung
In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung zur Feststellung des Leistungsstandes statt.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss.
Sonstige Voraussetzungen
Gesundheitliche Eignung für die Verwaltungstätigkeit sowie Vorlage des einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Frau Pierlings.
Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher
Erzieherinnen und Erzieher fördern und betreuen Kinder und Jugendliche. Sie beobachten deren Verhalten und Befinden, analysieren die Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen und beurteilen so je nach Aufgabenstellung etwa Entwicklungsstand, Motivation oder Sozialverhalten. In Zusammenhang damit erstellen sie langfristige Erziehungspläne und bereiten Aktivitäten sowie pädagogische Maßnahmen vor. Sie unterstützen die geistige Entwicklung der Betreuten, indem sie diese zu kreativer – zum Beispiel musisch-künstlerischer Betätigung – sowie zu freiem oder gelenktem Spielen anregen.
Zudem dokumentieren Erzieherinnen und Erzieher Maßnahmen und deren Ergebnisse, reflektieren die erzieherische Arbeit im Team, gegebenenfalls auch zusammen mit Vorgesetzten oder Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Therapie, und arbeiten außerdem mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften oder Behörden zusammen. Zu Eltern und Erziehungsberechtigten halten Sie engen Kontakt und stehen diesen informierend und beratend zur Seite.
Beginn und Dauer
Die Ausbildung beginnt in der Regel zum 01.08. eines Jahres und dauert drei Jahre.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung:
Die praktische Anleitung findet in einer städtischen Kindertagesstätte oder in einer der Offenen Ganztagsgrundschulen statt:
Kindertagesstätten:
- Fasanenstraße
- Gretenberg
- Hochdahl-Mitte
- Kattendahl
- Millrath-West
- Falkenstraße
- Schinkelstraße
- Unterfeldhaus
- Willbeck
Offenen Ganztagsgrundschulen:
- Falkenstraße
- Hochdahl-Trills (Sechseckschule)
- Millrath
- Willbeck
Theoretische Ausbildung:
Unterricht an einer Fachschule für Sozialpädagogik, vergleichbar mit einem Berufsschulunterricht, in der Regel an zwei Wochentagen unter anderem in folgenden Bereichen: berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln, pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten.
Entgelt
Einstellungsvoraussetzungen
Informationen und Einstellungsvoraussetzungen
Die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher – kurz PiA – wird seit Kurzem in Nordrhein-Westfalen neben der klassischen Erzieherausbildung angeboten. Die PiA verzahnt die fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungszeiten, es werden dieselben vollwertigen Ausbildungsstandards erreicht wie mit der üblichen Erzieherausbildung. Das Fachschulexamen und das Kolloquium am Ende des dritten Jahres fallen zeitlich zusammen, bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird die staatliche Anerkennung erlangt.
Für die gesamte Dauer der Ausbildung gilt das Fachschulverhältnis, dies bedeutet dass zunächst der Nachweis einer schulischen Ausbildung an einer Fachschule erforderlich ist. Die Stadt Erkrath bietet dann eine Praktikumsmöglichkeit an, für die über die Dauer der Ausbildung ein Vertrag abgeschlossen und ein Entgelt gezahlt wird.
Sonstige Voraussetzungen
Gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit sowie Vorlage des einwandfreien erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
Bewerbung und Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bewerbungen sind ab Herbst für das Folgejahr möglich.
Ihre elektronische Bewerbung mit folgenden Unterlagen (Bewerbungsschreiben inklusive Zeitraum, gewünschter Ort des Praktikums, Lebenslauf, Kopien der letzten Schulzeugnisse) richten Sie bitte alternativ zum Stellenportal der Stadt per Mail an den Ansprechpartner Alexander Köhler.
Dieser hilft Ihnen gerne auch bei Fragen weiter.
Ausbildung im Bereich Feuerschutz und Rettungsdienst
Brandoberinspektoranwärterin und Brandoberinspektoranwärter
Die Tätigkeit einer Beamtin und eines Beamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst unterteilt sich grundsätzlich in zwei Hauptaufgabengebiete:
- Einsatzführungsdienst „C” der hauptamtlichen Wache bei der Brandbekämpfung und bei technischen Hilfeleistungen auch in Verbindung mit Rettungsdiensteinsätzen und bei Großschadenslagen,
- Leitung bzw. stellvertretende Leitung eines Sachgebietes. Es erwartet Sie ein familienfreundliches, flexibles Dienstplanmodell im Rahmen einer 48 Stunden Woche im sogenannten Mischdienst (12-12-24).
Beginn und Dauer
Die Ausbildung erfolgt in der Regel nach Bedarf (Beginn zum 01.04./01.10. eines Jahres) und dauert 24 Monate.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsstufen:
- (B I) Truppführerin / Truppführer (feuerwehrtechnische Grundausbildung inklusive Rettungssanitäter-Ausbildung),
- (B III) Gruppenführerin / Gruppenführer,
- (B IV) Zugführerin / Zugführer,
- Vertiefung der erworbenen Kenntnisse in nachfolgenden Praktika,
- Erwerb des Führerscheins der Klasse C,
- Erwerb des Deutschen und Rettungsschwimmabzeichens.
Theoretische Ausbildung
Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung erfolgt eine Schulung auf den Gebieten der Menschenführung, Organisation, Betriebswirtschaft, Verwaltungsrecht und Haushaltswesen.
Laufbahnprüfung
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Anwärterbezüge
A 10-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens Abschluss eines Studiums mit einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich.
Höchstaltersgrenze
Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Sonstige Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Europäische Union-Staates oder der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island, Bereitschaft und Fähigkeit zur selbständigen Arbeit, besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Einstellungstest besteht aus einem Vortest, dem Nachweis der körperlichen Eignung durch einen umfangreichen Sporttest (angelehnt an den Sporttest Nordrhein-Westfalen), einem Assessment-Center und einem Vorstellungsgespräch.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild der Bewerberin oder des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.
Brandmeisteranwärterin und Brandmeisteranwärter
Beamte und Beamtinnen im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahngruppe eins werden zur Brandbekämpfung von Schadensfeuern (zum Beispiel Gebäude, Fahrzeuge, Wälder und Flächen), zur technischen Hilfeleistung (zum Beispiel Verkehrsunfälle, technische Befreiungsmaßnahmen von Menschen und Tieren, Beseitigung von Schäden durch Umwelteinflüsse wie Sturm und Unwetter, zur Beseitigung von Gefahrstoffaustriten (zum Beispiel atomare, biologische und chemische Gefahrstoffe), zum Umweltschutz (zum Beispiel Ölspurbeseitigung auf Straßen) und im Rettungsdienst (zum Beispiel internistische Erkrankungen und chirurgische Verletzungen) eingesetzt.
Aufgrund der vielseitigen Einsatzaufgaben werden die Feuerwehrleute multifunktional ausgebildet. Für die verschiedenen Aufgaben stehen den Einsatzkräften der Feuerwehr unterschiedliche Schutzausrüstungen und auf den jeweiligen Einsatz bezogene Geräte und Ausrüstungen zur Verfügung. Während der einsatzfreien Zeit führen sie im Dienstbetrieb auf der Feuer- und Rettungswache handwerkliche Arbeiten wie zum Beispiel die Pflege, Wartung und Instandhaltung der Geräte und Fahrzeuge aus und arbeiten in den Werkstätten der Feuerwehr. Weiterhin sind administrative Aufgaben wie die Dokumentation von Einsätzen und Geräteprüfungen notwendig.
Beginn und Dauer
Die Ausbildung erfolgt in der Regel nach Bedarf (Beginn zum 01.04./01.10. eines Jahres) und dauert 18 Monate.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt bei der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erkrath auf unterschiedlichen Gebieten: Feuerwehrtechnische Grundausbildung, Maschinisten-Ausbildung für Löschfahrzeuge, Rettungssanitäter-Ausbildung, Erwerb des Führerscheins der Klasse C, Erwerb des Deutschen Sport- und Rettungsschwimmabzeichens.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet an einer Feuerwehrschule statt. Da die Ausbildung nicht bei der Stadt Erkrath durchgeführt werden kann, werden damit Feuerwehren der benachbarten Städte beauftragt. Der Unterricht erfolgt unter anderem auf folgenden Gebieten: Einsatzlehre und Sprechfunk, Löschmittel und Löschverfahren, Atemschutz, Vorbeugender Brandschutz, Staats- und Verwaltungskunde, Baukunde, Fahrzeug- und Gerätekunde sowie fachbezogene Grundlagen wie Physik, Chemie und Biologie, gefährliche Stoffe und Güter, Gefahren der Einsatzstelle etc.
Laufbahnprüfung
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe eins, zweites Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Anwärterbezüge
A 7-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss, eine für den Feuerwehrdienst förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Gesellenprüfung in einem geeigneten Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung).
Höchstaltersgrenze
Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Sonstige Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Europäische Union-Staates oder der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island, besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten, gesundheitliche Eignung, einwandfreies Führungszeugnis, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen:
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest:
Der Einstellungstest besteht aus einem Rechtschreibetest (Diktat), einem Mathematiktest (Grundrechenarten, Volumenberechnung, Flächenberechnung, Prozentrechnung, Dreisatz, Gleichungen, Bruchrechnen, etc.), einem Test zur körperlichen Eignung mit dem Nachweis der Schwimmkenntnisse, einem Sporttest mit Überprüfung von Kraft- und Ausdauerfähigkeiten sowie dem Steigen auf der Drehleiter der Feuerwehr.
Vorstellungsgespräch:
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.
Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Die zukünftigen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen im Rahmen der Vollausbildung dazu befähigt werden, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen. Dabei sind auch invasive Maßnahmen anzuwenden, um einer Verschlechterung der Situation der zu behandelnden Personen bis zum Beginn der notärztlichen Versorgung oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.
Darüber hinaus sollen die fertig ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter befähigt sein, im Rahmen der Mitwirkung eigenständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen, die von der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und Situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden.
Hierzu werden die zukünftigen Notfallrettungskräfte auf den entsprechend vorhandenen Rettungswagen des jeweiligen Rettungsdienstes im Rettungsdienst und Krankentransport eingesetzt.
Beginn und Dauer
Die Ausbildung erfolgt jeweils zum 01.09. eines Jahres und dauert 36 Monate
Ausbildung
Im ersten Ausbildungsjahr werden Grundlagen für den Einsatz im Rettungsdienst sowie Kenntnisse und Fertigkeiten für die Durchführung und Organisation von Krankentransporten vermittelt. Das zweite Ausbildungsjahr dient dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Durchführung und Organisation von Notfalleinsätzen. Im dritten Ausbildungsjahr stehen die Vermittlung von fachübergreifenden Qualifikationen, das Kennenlernen besonderer Einsatzbereiche sowie die verantwortliche Übernahme des Notfalleinsatzes im Mittelpunkt der Ausbildung.
Die gesamte Ausbildung umfasst 4600 Stunden, davon 1920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht an der Notfallsanitäterschule, 1960 Stunden praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache sowie 720 Stunden praktische Ausbildung im Krankenhaus.
Prüfung
Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit einer staatlichen Prüfung und besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege.
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschulabschluss) und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bzw. Abschluss der Fachoberschulreife (Realschulabschluss) und höher.
Sonstige Voraussetzungen
Nachweis über das Vorhandensein des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Silber (unter 18 Jahren) bzw. Deutschen Schwimmabzeichens in Silber (über 18 Jahre); Abzeichen nicht älter als zwei Jahre, Feststellung der gesundheitlichen Eignung, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit, selbständiges und kooperatives Arbeiten, hohes Engagement und Kundenorientierung, Identifikation mit den Grundsätzen des Rettungsdienstes.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Einstellungstest besteht aus einem Vortest (Diktat und Aufgaben aus dem mathematischen und anderen naturwissenschaftlichen Bereichen, Fragen zum Allgemeinwissen), praktische Übungen und einem Vorstellungsgespräch.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.