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Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungsteuer wird als direkte Steuer, Personalsteuer und örtliche Aufwandsteuer definiert.

Die Stadt Erkrath erhebt seit dem 01.01.2017 eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Erkrather Stadtgebiet.

Sobald Sie sich in Erkrath mit einem Nebenwohnsitz angemeldet haben, werden Sie automatisch zweitwohnungssteuerpflichtig. Hierbei ist es unerheblich, wo die Hauptwohnung liegt, ob die Nebenwohnung sich im Eigentum oder zur Miete genutzt oder ob die Nebenwohnung entgeltlich oder unentgeltlich überlassen ist.

Die Steuerhöhe beträgt zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Die Steuerpflicht beginnt nach dem Monat der Anmeldung und endet nach dem Monat der Abmeldung.