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Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche haben das Recht, frei von Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen aufzuwachsen. Ziel des Kinder- und Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, zu selbstbewussten, selbstverantwortlichen Persönlichkeiten heranzuwachsen.

Der Kinder- und Jugendschutz vereint eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Hohe Priorität hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch. Aber auch den Gefährdungen durch Alkohol, Tabak, Drogen, Sekten, Extremismus, Leistungsdruck, (Cyber-)Mobbing muss vorgebeugt werden.

Der Kinder- und Jugendschutz berät und unterstützt nicht nur, er fördert auch präventive Angebote.