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Vergaben nach UVgO

Hier werden Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bekannt gemacht.

Kein Ergebnis gefunden.

Vergabeentscheidungen

Im Sinne einer nachträglichen Transparenz der Vergabeentscheidung (ex-post-Transparenz) sind Vergabestellen verpflichtet, ihre Zuschlagsentscheidungen nach § 30 Abs. 1 UVgO zu veröffentlichen.