Sprungziele
Seiteninhalt

Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einer Kommune über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage mit „Ja“ oder „Nein“ entscheiden.

Am 26.02.2023 fand in Erkrath der Bürgerentscheid „Hasenwiese“ statt. Die Stimmräume waren am Abstimmungstag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Abstimmung.

Abstimmungsergebnisse

Die Stimmabgabe in den Stimmräumen ist am Abstimmungstag bis spätestens 18:00 Uhr möglich. Die Auszählung der einzelnen Abstimmungsbezirke erfolgt unmittelbar im Anschluss. Sobald die ersten Schnellmeldungen dem Wahlamt vorliegen, werden diese umgehend bekannt gegeben.

Die Abstimmungsergebnisse zum Bürgerentscheid Hasenwiese können über die Webseite des Votemanagers eingesehen werden. Die ersten Schnellmeldungen werden gegen 18:30 Uhr erwartet. Die Aktualisierung erfolgt fortlaufend.

Abstimmungsberechtigung

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides (26.02.2023) zu Kommunalwahlen wahlberechtigt wäre. Das sind alle Deutschen und die Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die an diesem Tag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung (10.02.2023) in der Stadt Erkrath ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich hier sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Erkrath haben.

Versand der Abstimmungsberechtigungen

Alle Abstimmungsberechtigten werden bis zum 05.02.2023 benachrichtigt. Wer keine Benachrichtigung erhält, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Erkrath in Verbindung setzen.

Abstimmung im Stimmraum

Name und Anschrift des Stimmraumes können der Abstimmungsbenachrichtigung entnommen werden. Bitte bringen Sie zur Abstimmung die Benachrichtigung sowie Ihren Personalausweis (bzw. Identitätsausweis bei Unionsbürgerinnen und -bürgern) oder Ihren Reisepass mit. Ihr Stimmrecht können Sie auch bei Verlust der Abstimmungsbenachrichtigung ausüben.

Eine Übersicht über die einzelnen Stimmbezirke finden Interessierte hier.

Beantragung der Stimmabgabe per Brief

Für die Stimmabgabe per Brief benötigen Sie einen Stimmschein. Diesen beantragen Sie durch Scannen des QR-Codes auf der Abstimmungsbenachrichtigung, online über ein digitales Antragsformular, per Mail an wahlen@erkrath.de, schriftlich per Post oder persönlich beim Wahlamt.

Der Stimmbrief muss spätestens am Abstimmungstag, den 26.02.2023, um 16:00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Erkrath eingegangen sein. Bitte bedenken Sie die Postlaufzeiten.

Das Briefabstimmungsbüro zur persönlichen Beantragung eines Stimmscheins befindet sich im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath. Es ist im Zeitraum vom 06.02. bis zum 24.02.2023 wie folgt geöffnet:

  • Montags bis mittwochs: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstags: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitags: 09:00 bis 12:00 Uhr (am Freitag, den 24.02.2023, auch von 13:30 bis 18:00 Uhr)

Keine Öffnung am Donnerstag, den 16.02.2023 (Altweiber), nachmittags und am Montag, den 20.02.2023 (Rosenmontag), ganztägig.

Abstimmung in einem anderen Stimmraum

Wenn Sie einen anderen Stimmraum aufsuchen möchten als denjenigen, der auf Ihrer Benachrichtigung angegeben ist, benötigen Sie ebenfalls einen Stimmschein, den Sie bitte wie oben beschrieben beantragen.

Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels

Abstimmungsberechtigte, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihren Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

In diesem Falle muss diese Hilfsperson durch Unterzeichnung der Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Abstimmungsberechtigten ausgefüllt worden ist.

Ermittlung des Abstimmungsergebnisses

Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt öffentlich am Abstimmungstag, den 26.02.2023, unmittelbar ab 18:00 Uhr in den Stimmräumen bzw. für die Briefabstimmung im Rathaus der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, durch die jeweiligen Abstimmungsvorstände.

Der Bürgerentscheid hat Erfolg, wenn die gestellte Frage in der Stadt Erkrath:

  • mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet wird und
  • die Zahl der „Ja“-Stimmen mindestens 20 Prozent der zur Abstimmung berechtigten Bürgerinnen und Bürger ausmacht.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Das Ergebnis wird am Abstimmungstag auf der Homepage der Stadt Erkrath bekanntgegeben. Dort wird auch der aktuelle Zwischenstand der Auszählung abrufbar sein.

Begründungstext des Bürgerbegehrens

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens haben dieses wie folgt begründet:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die sogenannte Hasenwiese (Grünfläche westlich und nördlich der Schule Schmiedestraße in Hochdahl-Millrath) beschlossen. Nach dem Entwurf des Bebauungsplans soll dort unmittelbar angrenzend an das bestehende Schulgelände ein 4-5-geschossiger Gebäudekomplex mit 21 Wohneinheiten zuzüglich Gästeapartment errichtet werden. Die betroffene Fläche ist die letzte größere zusammenhängende Grünfläche im dicht bebauten Stadtteil Hochdahl Millrath.

Nach dem vom Rat im Jahr 2021 einstimmig beschlossenen Klimaanpassungskonzept handelt es sich um einen wertvollen Freiraum mit hoher Funktion als klimatischer Ausgleichsraum bei Hitzeperioden (insbesondere in der Nacht), die in der Zukunft häufiger auftreten werden. Sollte das dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegende Bauvorhaben realisiert werden, so würde durch die damit verbundene Versiegelung die für die Kaltluftproduktion relevante Fläche des Plangebietes wesentlich verkleinert und die Kaltluftproduktion um ca. 20 Prizent verringert. Zudem würde sich dies dann auf den Abfluss der von Norden einfließenden Kaltluft negativ auswirken. Neben der ökologischen Bedeutung hat die Grünfläche erhebliche soziale Funktion als Spiel- und Freifläche für die in Millrath lebende Bevölkerung. Für das Vorhaben und notwendige Wohnbebauung stehen in Erkrath andere Flächen, die keine Grünflächen sind, zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung hat zu den Kosten mitgeteilt: „Bei Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses entgeht der Stadt durch den fehlenden Abschluss des Erbbaurechtsvertrages für 99 Jahre ein jährlicher Erbbauzins in Höhe von 24.847,20 EUR, insgesamt entgehen ihr 2.459.872,80 EUR für die Gesamtlaufzeit.

Bernhard Osterwind          Peter Knitsch          Dr. Thomas Spiritus

Stimmempfehlungen

Die einzelnen Fraktionen des Erkrather Stadtrates, das fraktionslose Mitglied Uli Schimschock sowie Bürgermeister Christoph Schultz haben für den anstehenden Bürgerentscheid eine Stimmempfehlung abgebeben.

Nachfolgend sind die Stimmempfehlungen der Erkrather Politik entsprechend aufgelistet:

Stimmempfehlung Bürgerentscheid Hasenwiesen
Stimmempfehlung Bürgerentscheid Hasenwiesen