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Europawahl

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme, die für die Liste einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung abgeben werden kann.

Die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben seit 1979 die Möglichkeit, über das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl zu entscheiden. Bei der letzten Wahl im Mai 2019 waren rund 310 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger wahlberechtigt, davon entfielen rund 62 Millionen auf die Bundesrepublik Deutschland.

Vom 06.06. bis 09.06.2024 wird in der Europäischen Union das zehnte Europäischen Parlament gewählt.

In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, den 09.06.2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Erkrath können ihre Stimme in einem von zwanzig Wahllokalen abgeben oder sich per Briefwahl beteiligen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für den Wahltag am Sonntag, den 09.06.2024, werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Der Einsatz erfolgt in einem der zwanzig Erkrather Wahllokale oder bei der Auszählung der Briefwahl in der Stadthalle in Alt-Erkrath. Dem Wunsch nach einem wohnortnahen Einsatz wird soweit möglich entsprochen.

Melden für das Ehrenamt können sich alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der EU, also Deutsche und Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für den Einsatz am Wahltag gibt es als Aufwandsentschädigung je nach Art und Umfang der übernommenen Aufgabe ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro bis 70 Euro.

Interessierte können sich beim Wahlamt der Stadt Erkrath melden, entweder per Mail an wahlen@erkrath.de oder telefonisch unter 0211 2407-3219. Das Online-Formular zur Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist unter „Interne Links“ zu finden.

Wahlberechtigt zur Europawahl sind

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt auf Antrag. (Formular unter „Dokumente“)
  • alle im übrigen Ausland (außerhalb der Europäischen Union) lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche), die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. In besonderen Einzelfällen kann auch darüber hinaus noch ein Wahlrecht für Auslandsdeutsche bestehen. Zur Teilnahme an der Europawahl müssen Auslandsdeutsche einen Antrag (Formular unter „Dokumente“) stellen. Der Antrag ist bei der letzten Wohnortgemeinde im Bundesgebiet zu stellen.

Wahlbenachrichtigungen und Wahlscheine

Zum Stichtag 28.04.2024 werden alle in Erkrath am Wahltag voraussichtlich wahlberechtigten Personen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Aus dieser Benachrichtigung geht hervor, in welchem Wahllokal am Wahltag gewählt werden kann. Auch enthält die Wahlbenachrichtigung Informationen über die Beantragung eines Wahlscheines und die Durchführung der Briefwahl. Wurde trotz Wahlberechtigung bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist das Wahlamt zu kontaktieren.

Wer nach dem oben genannten Stichtag nach Erkrath zuzieht, erhält Informationen zum Wahlrecht und zur Europawahl im Rahmen der Anmeldung im Bürgerbüro.

Wahlscheine können grundsätzlich bis Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt werden. Dazu steht das Briefwahllokal im Rathaus, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur noch beim Nachweis einer plötzlichen Erkrankung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erteilt werden. Ausschlussfrist dazu ist der Wahlsonntag, 09.06.2024, 15:00 Uhr.

Briefwahl zur Europawahl

An der Europawahl kann auch per Briefwahl bereits im Vorfeld des Wahltages teilgenommen werden. Dazu wird ein Wahlschein benötigt, der bei der Stadt Erkrath beantragt wird. Der Antrag kann digital über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung übersandten Vordruck, formlos schriftlich, per E-Mail an das Postfach wahlen@erkrath.de oder per Fax an 0211 2407-1009 sowie persönlich mündlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.

Der Antrag muss dabei mindestens die folgenden Informationen erhalten:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift.

Der Antrag kann bis Freitag, den 07.06.2024, 18.00 Uhr, gestellt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheines auch bis noch zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich. Die Vertretung von Wahlberechtigten zur Beantragung von Wahlscheinen und Abholung von Wahlunterlagen durch einen dazu ausdrücklich Bevollmächtigten ist möglich.

Die Rücksendung von Wahlbriefen erfolgt portofrei durch die Deutsche Post AG. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus abgegeben oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. 

Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens bis 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Erkrath eingegangen sein. Die Briefkästen der städtischen Einrichtungen werden am Sonntag im Laufe des Tages letztmalig geleert.

Wahlamt zur Europawahl

Das Wahlamt öffnet planmäßig am Montag, den 06.05.2024, im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath. Hier können Briefwahlunterlagen beantragt, entgegengenommen und auch sofort ausgefüllt werden. Dazu stehen Wahlkabinen bereit, die eine geheime Abstimmung ermöglichen.

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes:

  • montags bis freitags: 09:00 bis 12:00 Uhr
  • montags bis mittwochs: 13:30 bis 16:00 Uhr
  • donnerstags: 13:30 bis 18:00 Uhr.

Am Freitag, den 07.06.2024, findet eine zusätzliche Öffnung in der Zeit von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Das Wahlamt bleibt am Mittwoch, den 08.05.2024 (aufgrund einer städtischen Veranstaltung), sowie am 09.05., 19.05. und 30.05.2024 aufgrund von Feiertagen geschlossen. 

Am Wahlwochenende ist das Wahlamt in dringenden Fällen telefonisch unter 0211 2407-3219 erreichbar. Die Erreichbarkeit besteht am Samstag, den 08.06.2024, in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Sonntag, den 09.06.2024, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Unterstützungsunterschriften

Die Bestätigung von Unterstützungsunterschriften für die Zulassung von Wahlvorschlägen erfolgt durch den Fachbereich Einwohner · Ordnung. Um vorherige Kontaktaufnahme wird gebeten. Die Bearbeitung erfolgt in den Räumen 001 und 003 des Rathauses Alt-Erkrath, Bahnstraße 16. Einzelne Formblätter können dabei sofort bestätigt werden, ansonsten ist mit einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen zu rechnen. Auch können die Formblätter postalisch eingesandt werden.

Eine Bearbeitung in den Bürgerbüros ist leider nicht möglich.