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Wohnungs- und Obdachlosenwesen

Der Bereich Wohnungswesen erfasst den öffentlichen Wohnungsbestand, die Bearbeitung von Freistellungsanträge für Wohnungen und Festsetzung der Freistellungsausgleichszahlung.

Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei Ihren Wohnkosten. Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familieneinkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Hausmitglieder, respektive Familienmitglieder und von der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird.
Zu beachten ist, dass Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen, hierzu zählen zum Beispiel Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung.