Stadtwappen und Stadtlogo
Stadtwappen
Das Wappen der Stadt Erkrath wurde im Juni 1977 vom Heraldiker Lothar Müller-Westphal neu entworfen. Dies wurde durch die kommunale Neugliederung notwendig. Zum 01. Januar 1975 wurden die (alte) Stadt Erkrath und die Gemeinde Hochdahl zu der neuen Stadt Erkrath zusammengeschlossen. Verwendet wurden Embleme aus den bisherigen Wappen von Erkrath und Hochdahl, die von dem Düsseldorfer Heraldiker Wolfgang Pagenstecher 1938 beziehungsweise 1939 entworfen wurden.
Das Stadtwappen der Stadt Erkrath ist als Hoheitszeichen gesetzlich geschützt. Eine Nutzung des Stadtwappens zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zur Führung des Stadtwappens ist nur die Stadt selbst berechtigt.
Heraldische Beschreibung
Die heraldische Beschreibung des neuen Wappens lautet: „In einem Tal, gebildet aus zwei an den Schildflanken aufsteigenden Bergen, ein rotes Mühlrad überhöht von einem schreitenden, blaugekrönten und blaubewehrten roten Löwen im Schildhaupt“.
Erläuterung
Seit jeher hat Erkrath zum Bergischen Territorium gehört. Aus diesem Grunde wurde der Löwe aus dem Wappen der Grafen von Berg in das Stadtwappen übernommen. Die Landschaft im Osten des Stadtgebietes wird bestimmt durch das Neandertal, welches in heraldischer Vereinfachung im Wappen dargestellt ist. Die frühere Gemeinde Hochdahl trug bis zum Jahr 1938 den Namen Millrath, der als „Milroyde“ seit 1225 belegt ist. Da die erste Silbe an das Wort Mühle anklingt, wurde im Wappen von 1939 unter anderem ein Mühlrad „ältester Form“ als redendes Emblem verwendet, das nun auch im neuen Stadtwappen wieder erscheint. Um eine Überladung des Wappenschildes zu vermeiden wurde auf die Autobahnbrücke, die im früheren Erkrather Wappen eine beherrschende Stellung einnahm, verzichtet.
Städtisches Wappen für den Gebrauch durch Privatpersonen, Vereine und Firmen
Viele Privatpersonen, Vereine und Firmen identifizieren sich mit „ihrer Stadt“ und möchten dieses gerne auch nach außen dokumentieren. Die Stadt Erkrath kommt diesem Wunsch mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen nach, da das Stadtwappen selbst als geschütztes Hoheitszeichen von diesem Personenkreis nicht verwendet werden darf.
Die Stadt Erkrath folgt damit dem Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen, das ebenfalls ein solch spezielles Wappenzeichen anbietet.
Sie können das Wappenzeichen kostenlos, genehmigungsfrei und mit unbeschränktem Reproduktionsrecht herunterladen und in der abgebildeten Form verwenden. Der Verwendungszweck darf weder diskriminierend, kriminell, sittenwidrig, jugendgefährdend noch geeignet sein, das Ansehen der Stadt Erkrath oder ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten zu beeinträchtigen.
Stadtlogo
Im Jahr 2016 führte die Stadt Erkrath ihr neues Logo (viertes Bild am Ende dieser Seite) ein.
Das Logo der Stadt Erkrath ermöglicht die schnelle Identifikation mit der Stadt. Zusammen mit der Hausschrift und den Hausfarben bildet sie das Kernstück des neuen Corporate Designs und sichert eine einheitliche interne und externe Kommunikation.
Das Logo setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Bildmarke bestehend aus drei schräggestellten Quadraten
- Schriftzug „Stadt“
- Schriftzug „Erkrath“
Die drei grünen Quadrate sollen die drei Stadtteile Alt-Erkrath, Hochdahl und Unterfeldhaus darstellen, die gemeinschaftlich in Pfeilform auf den Schriftzug zeigen.
Eine Nutzung des Stadtlogos zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zur Führung des Stadtlogos ist nur die Stadt selbst berechtigt.
Slogan mit Signet
Seit September 2013 führt die Stadt Erkrath die Zusatzbezeichnung „Fundort des Neanderthalers“. Im Zuge der Einführung des neuen Stadtlogos wurde die Zusatzbezeichnung als Erweiterung des Corporate Designs mit eingeführt.
Der Slogan setzt sich, wie das Stadtlogo, aus drei Teilen zusammen:
- Bildmarke bestehend aus drei schräggestellten Quadraten
- Schriftzug „Fundort des“
- Schriftzug „Neanderthalers“
Der Slogan ist grundsätzlich in Kombination mit dem Stadtlogo für die externe Kommunikation der Stadt vorgesehen. Eine Nutzung des Slogans zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zur Führung des Slogans ist nur die Stadt selbst berechtigt.