Hilfe zur Pflege
Manchmal reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die nötige Hilfe zu bezahlen. In so einem Fall können Sie prüfen lassen, ob Ihnen die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zustehen.
Hilfe zur Pflege richtet sich an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie zum Beispiel Körperpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung, Hilfe benötigen.
Wenn Sie pflegeversichert sind, erhalten Sie gegebenenfalls finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung bei ihrer Pflegekasse. Soweit diese Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend sind, können Sie ergänzende Leistungen beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie selbst den verbleibenden Hilfebedarf weder aus Einkommen noch Vermögen finanzieren können.
Gleiches gilt, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen der Pflegeversicherung noch nicht erfüllen sollten und dennoch einzelne pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfestellungen benötigen. Schließlich hängt die Gewährung der Sozialhilfe auch davon ab, ob die unterhaltspflichtigen Angehörigen in der Lage sind, Unterhalt zu leisten.
Für weitere Informationen oder zur Hilfe bei der Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige „Ansprechperson“.