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Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden wird auf die häufig gestellten Fragen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der Jugendberufshilfe eingegangen.

Wie lange dauert die Berufsschulpflicht?

Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule, eines anderen Bildungsganges der Berufsschule oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II (zum Beispiel gymnasiale Oberstufe).

Bei Beginn der Berufsausbilung vor Vollendung des 21. Lebensjahres besteht bis zum Ende der Ausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.

Beginnt die Berufsausbildung nach Vollendung des 21. Lebensjahres, besteht eine Berechtigung zum Besuch der Berufsschule für die Dauer der Ausbildung.

Gemäß § 38 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18.Lebensjahr vollenden. Hierbei ist zu beachten, dass das Schuljahr gemäß § 7 Abs. 1 SchulG am 01. August beginnt und am 31. Juli endet, unabhängig von der Lage der Sommerferien.

Was gehört in eine schriftliche Bewerbungsmappe?

Bestandteile und Reihenfolge der Bewerbungsmappe:

  • Anschreiben (lose auf der Mappe)
  • Deckblatt (wahlweise mit Foto)
  • Lebenslauf (mit Foto, falls kein Deckblatt mit Foto verwendet wird)
  • Dritte Seite (falls eine verwendet werden soll, zum Beispiel ein Motivationsschreiben)
  • Anlagen
    Kopien des Abschlusszeugnisses oder des aktuellen Zwischenzeugnisses der Schule
    Praktikumsbescheinigung(en)
    Bescheinigungen über Kurse und / oder Nebenjob(s)
    Sonstige Anlagen; zum Beispiel Bescheinigungen über besuchte Kurse in der Freizeit, besondere Hobbys und ehrenamtliche (freiwillige) Tätigkeiten oder über einen Nebenjob

Zu beachten ist, dass immer nur Kopien, niemals Originale verwendet werden.

Wie verschicke ich eine Online-Bewerbung? Was beinhaltet diese?

Eine vollständige Online-Bewerbung versenden heißt, dass alle Bewerbungsunterlagen mit einer E-Mail verchickt werden. Dies sollte jedoch nur erfolgen, wenn dies Form der Bewerbung vom Unternehmen gefordert wird.

So geht man dabei vor:

  • Das Anschreiben kann in der E-Mail erfolgen oder als Anhang im PDF-Format geschickt werden.
  • Der Lebenslauf, mit digitalem Foto (falls ein Foto verwendet werden soll) oben rechts, wird in das PDF-Format umgewandelt.
  • Gleiches gilt für Zeugnisse und Bescheinigungen.
  • Alle Anhänge werden am besten zu einer PDF-Datei zusammengefasst und aussagekräftig, zum Beispiel „Maria_Mustermann_Bewerbungsunterlagen“ benannt.
  • Die Größe des Anhangs sollte maximal drei Megabyte (MB) betragen.
  • Mit einem Testausdruck sollte vorab überprüft werden, ob alle Dokumente gut lesbar sind.
  • Weiterhin sollte eine Test-E-Mail an Freundinnen oder Freunde oder an sich selbst verschickt werden um zu sehen, ob alles funktioniert hat.
  • Wenn nach zwei Wochen noch keine Antwort erhalten wurde, ist es durchaus in Ordnung telefonisch bei dem Unternahmen, an das die Bewerbung verschickt wurde, nachzufragen .

Können Bewerbungskosten erstattet werden?

Bewerbungskosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erstattet, wenn Sie:

  • arbeitslos sind
  • von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • ausbildungssuchend sind

Bevor Bewerbungen versandt werden, muss ein Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden. Da dieser nicht im Internet bereitgestellt wird, ist dies – nach vorheriger telefonischer Terminabsprache – nur persönlich möglich.

Nachdem Sie die Zustimmung für die Erstattung erhalten haben, können Sie Bewerbungen verschicken und bekommen im Anschluss einen Teil der Kosten erstattet. Viele Arbeitsagenturen oder Jobcenter erstatten pauschal einen Betrag von fünf Euro, jedoch liegt die Höhe der Erstattung im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiterin bzw. des jeweiligen Sachbearbeiters. Mit einer Eingliederungsvereinbarung erhalten Sie in der Regel ein Formular, in das Sie Ihre Bewerbungen eintragen. Dieses Formular dient später als Nachweis, dass Sie Bewerbungen tatsächlich verschickt haben. Die Anschreiben und die Antworten der angeschriebenen Unternehmen dienen ebenfalls als Nachweis.