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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) richtet sich sowohl an junge Menschen als auch an Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Hauptaufgabe ist die Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie der Schutz vor gefährlichen Einflüssen.

Die Entwicklung und Veränderungen, denen Kinder und Jugendliche, aber auch die Gesellschaft ausgesetzt sind, bringt es mit sich, dass es immer wieder Impulsen und Ideen bedarf, entwicklungsrelevante Themen aufzugreifen und zu vermitteln.

Diese Stärkung erfolgt mit den Personengruppen selbst, aber auch mit Eltern und Personen, die an Schulen und in Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen arbeiten, damit diese stärkend auf Kinder und Jugendliche einwirken können.

Regelmäßig werden zu jugendschutzrelevanten Themen wie Medienkompetenz, Gewalt, Mobbing, Prävention von sexuellem Missbrauch, Sucht und religiöse oder politische Radikalisierung Informationen angeboten.

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, zu selbstbewussten, selbstverantwortlichen und kritikfähigen Menschen heranzuwachsen sowie sie vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die „Ansprechperson“.