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Obdachlosenangelegenheiten

Durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, persönliche Lebensumstände, aber auch durch Unkenntnis kann es geschehen, dass Ihnen die Wohnung gekündigt wird, Sie eine Räumungsklage erhalten oder die Zwangsräumung Ihrer Wohnung ansteht.

In diesen Wohnungsnotfällen, bei drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit, bei ungesicherten Wohnungsverhältnissen oder bei drohendem Wohnungsverlust durch Kündigung, Räumungsklagen und Zwangsräumungen nimmt der Fachbereich Soziales die ordnungsbehördlichen Aufgaben der Unterbringung wahr.

Sie können dieses Angebot nutzen, wenn Sie keine Wohnung haben, Sie weder bei Freunden oder Verwandten unterkommen können und es Ihnen aus eigener Kraft nicht gelingt, für sich eine Unterkunft zu beschaffen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten und für weitere unterhaltsberechtigte Angehörige mit denen Sie zusammenleben.

Sie erhalten bis zur Beendigung Ihrer Notlage Schutz vor der Witterung und Ihnen steht Raum für Ihre notwendigsten Lebensbedürfnisse zur Verfügung.

Obdachlosigkeit vermeiden

In sehr vielen Fällen kann die Obdachlosigkeit abgewendet werden, indem rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb ist es sehr wichtig, sich frühzeitig diesem Problem zu stellen.

Melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei den genannten Ansprechpersonen. Wir unterstützen Sie in diesen aktuellen Notsituationen sowie bei der Wohnungssuche, finanziellen Fragen und anderen Problemen.

Schutz vor häuslicher Gewalt

In Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern des Kreises Mettmann besteht die Möglichkeit, vorübergehend zum Schutz vor häuslicher Gewalt eine Wohnmöglichkeit zu erhalten.

Scheuen Sie sich nicht, uns aufzusuchen.