Beantragung eines Erkrath-Passes
Allgemeine Informationen
Der Erkrath-Pass kann von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden. Erforderlich hierfür ist der Nachweis des jeweiligen Leistungsbescheides inklusive der Leistungsdauer. Die Laufzeit des Passes beträgt in der Regel ein Jahr und ist an die Dauer des Bescheids geknüpft.
Inhaberinnen und Inhaber des Erkrath-Passes können sich auf Vergünstigungen im Neanderbad, in den Strandbädern am Unterbacher See, in der Stadtbücherei, Volkshochschule sowie Jugendmusikschule oder bei den Kultur- und Freizeitspaßangeboten der Stadt freuen. Bei Inanspruchnahme der jeweiligen Angebote ist der Pass zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
Wo bekomme ich den Erkrath-Pass?
Im Fachbereich Soziales:
Wohngeldempfangende, ebenso wie Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen, dem Kindergeldzuschlag sowie der Leistungen SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter können den Pass während der entsprechenden Öffnungszeiten im Fachbereich Soziales, Klinkerweg 7-9, 40699 Erkrath, im Erdgeschoss in Zimmer 002A oder per E-Mail bei der städtischen Mitarbeiterin Frau Sarah Mollberg beantragen.
Im Jobcenter ME-aktiv:
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosen- sowie Bürgergeld melden sich hierfür im Jobcenter ME-aktiv, Marie-Curie-Straße 1-5, 40822 Mettmann.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.