Beantragung eines Erkrath-Passes
Menschen mit geringem Einkommen in Erkrath können den Erkrath-Pass erhalten, mit dem zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen möglich sind.Allgemeine Informationen
Der Erkrath-Pass kann von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern ab dem sechsten Lebensjahr beantragt werden.
Inhaberinnen und Inhaber des Erkrath-Passes erhalten in den folgenden Freizeitstätten und städtischen Einrichtungen Vergünstigungen:
- Nord- & Südstrand - Zweckverband Unterbacher See – Ermäßigter Tarif gemäß Preisliste
- Neanderbad der Stadtwerke Erkrath – vergünstigter Eintritt gemäß Preisliste
- Stadt Erkrath, Fachbereich Jugend – 50% auf die Ferienangebote des Jugendamtes
- Jugendmusikschule der Stadt Erkrath – 50% Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt
- Volkhochschule der Stadt Erkrath – 50% Ermäßigung auf die Kursgebühren
- Kulturangebot der Stadt Erkrath – vergünstigter Eintritt gemäß Preisliste
- Stadtbücherei in Erkrath – 50% Ermäßigung auf das jährliche Entgelt für den Benutzerausweis
Bei Inanspruchnahme der jeweiligen Angebote ist der Pass zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
Voraussetzungen
Der Erkrath-Pass kann von Empfängerinnen und Empfängern folgender Leistungen ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden.
- Bezug von Wohngeld oder
- Bezug des Kindergeldzuschlages oder
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Bezug von SGB XII Leistungen (Grundsicherung + Hilfe zum Lebensunterhalt) oder
- Bezug von SGB II Leistungen (Bürgergeld)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Aktueller Leistungsbescheid
Kosten
Es entstehen für Sie keine Kosten.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf den Erkrath-Pass können Sie schriftlich, telefonisch (nur bei Wohngeld- & SGB XII Bezug), persönlich oder über das Serviceportal online stellen. Bitte halten Sie bei Antragstellung Ihren Ausweis und Ihren letzten Leistungsbescheid bereit, da die Gültigkeitsdauer an die Bescheid Dauer geknüpft ist.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen beantragen Sie den Erkrath-Pass bitte direkt beim Jobcenter ME-aktiv.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird Ihr Antrag binnen zwei Wochen bearbeitet.
Frist
Die Laufzeit des Passes beträgt in der Regel ein Jahr und ist an die Dauer des Bescheids geknüpft.
Rechtsgrundlagen
- Ratsbeschluss (36. Sitzung des Rates am 26.02.2019)
Online-Services
Diese Dienstleistung können Sie online beantragen:
Online beantragenInformationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.