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Bescheinigung in Steuersachen

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern gegen Sie bestehen.

Allgemeine Informationen

Die Genehmigung zur Ausübung einiger Gewerbe setzt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung voraus. Das trifft insbesondere zu auf:

  • die Ausstellung einer Reisegewerbekarte
  • Ausübung des Bewachungsgewerbes
  • Erteilung von Gaststättenerlaubnissen
  • Genehmigungen der gewerblichen Personenbeförderung
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte (z.B. Taxi)
  • Genehmigung von Maklertätigkeiten, Anlagevermittlungen und Anlageberatungen

Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass keine offenen Forderungen an Steuern vorhanden sind, die in einem direkten Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit stehen.

Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person bzw. der Sitz des Gewerbes müssen in Erkrath liegen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung sind neben dem Antragsdokument folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis, Pass oder anderes amtliches Identitätsdokument
  • Name und Anschrift der antragstellenden Person bzw. Firmenbezeichnung und Firmenstandort

Kosten

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung für die Stadt Erkrath vom 17.07.2013 in der jeweils aktuell geltenden Fassung, Tarif-Nr. 4, beträgt die Gebühr für die Bescheinigung in Steuersachen 25,00 Euro.

Beantragen Sie die Bescheinigung schriftlich ist die Verwaltungsgebühr auf das Konto der Stadt Erkrath unter Angabe des folgenden Verwendungszwecks zu überweisen:

Produkt 01.09.03 / Sachkonto 431100 / Untersachkonto 03100.10000 „Gebühr Unbedenklichkeitsbescheinigung“

Die Bankverbindung dafür lautet:

Kreissparkasse Düsseldorf
IBAN: DE78 3015 0200 0003 4000 25
BIC: WELADED1KSD

Verfahrensablauf

Der Antrag auf die Bescheinigung in Steuersachen kann schriftlich, persönlich oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt werden.

Benötigt wird zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ein ausgefüllter Onlineantrag oder Antragsvordruck. Dieser muss Name und Anschrift der antragstellenden Person bzw. die Firmenbezeichnung und den Firmenstandort enthalten. Weiterhin muss ein steuerliches Kassenzeichen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer) genannt werden oder die Information, dass die antragstellende Person bzw. Firma noch nicht steuerlich geführt wird. Weiterhin ist zwingend erforderlich, dass der Zweck, für den die Bescheinigung benötigt wird, genannt wird.

Nach Eingang der Zahlung wird die Bescheinigung ausgestellt und per Post zugeschickt. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche.

Frist

Für die Antragstellung ist keine Frist vorgeschrieben.

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung
  • Gaststättengesetz
  • § 1 Nr. 4 Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)


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Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.