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Bestattung - Durchführung

Die Friedhöfe Erkraths dienen der Bestattung der Toten, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Verwaltung und Betrieb der Friedhöfe obliegen der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister als Friedhofsverwaltung. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Bestattungsvorschriften.

Allgemeine Informationen

Hinterbliebene sind in der Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene) zur Anzeige und Bestattung von Toten verpflichtet.

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute durchgeführt. Sie können dabei aus unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. In Erkrath können Sie wählen zwischen

  • Reihengrabstätten, anonymen Reihengrabstätten, Rasenreihengrabstätten für Särge,
  • Wahlgrabstätten,
  • Urnenreihengrabstätten, anonymen Urnenreihengrabstätten, Rasenreihengrabstätten für Urnen, Urnenwahlgrabstätten,
  • Urnengemeinschaftsgrabstätten,
  • Baumgrabstätten,
  • Bestattungen im Aschestreufeld,
  • islamischen Grabstätten.

Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann eine frühere Bestattung aus gesundheitlichen Gründen anordnen oder auf Antrag von Hinterbliebenen genehmigen, wenn durch ein besonderes, aufgrund eigener Wahrnehmung ausgestelltes Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes, die nicht die Leichenschau nach § 9 BestG NRW durchgeführt haben, bescheinigt ist, dass die Leiche die sicheren Merkmale des Todes aufweist oder die Verwesung ungewöhnlich fortgeschritten und jede Möglichkeit des Scheintodes ausgeschlossen ist.

Sind bestattungspflichtige Hinterbliebene

  • nicht vorhanden,
  • nicht zu ermitteln,
  • nicht auffindbar

oder

  • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

und

  • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde oder eine Sterbefallanzeige.

Kosten

Die anfallenden Gebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung einer Bestattung können Sie schriftlich unter Verwendung des Formulars „Anmeldung Bestattung“ stellen. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Die Friedhofsverwaltung (oder von ihr beauftragte Dritte) setzt Ort und Zeit der Bestattung fest.

Bearbeitungsdauer

Keine. Die Bearbeitung erfolgt unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles.

Frist

Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung beizusetzen.

Auf Antrag von hinterbliebenen Personen oder deren Beauftragten sowie im öffentlichen Interesse können diese Fristen verlängert werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bestattungsgesetz NRW
  • Satzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath (vom 26.05.2020)
  • Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath (vom 23.12.1975)

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.