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Was andere staatliche Stellen für Sie tun können

Bund und Land haben hohe Summen an Unterstützungsmaßnahmen zugesagt.

Unter den folgenden Links finden Erkrather Unternehmerinnen und Unternehmer Informationen:

  • Die aktuellen Überbrückungshilfen bieten finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.       
  • Weiterführende Informationen zum Corona-Virus finden sich auf dem speziellen Internet-Informationsportal der Landesregierung.
  • NRW BANK: Das Service-Center der NRW.BANK berät Sie kostenlos zu den passenden Förderprogrammen und Krediten z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten: Hotline 0211-91741-4800    
  • Bürgschaftsbank NRW: Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können besichert werden. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Hotline: 02131-5108200.
    Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann zudem über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
  • Finanzverwaltung NRW: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen. Steuerstundungen werden angeboten. Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der nordrheinwestfälischen Wirtschaft unmittelbare Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe erzielt.
  • Mikromezzanifonds: Kleine Unternehmer und Existenzgründer können Beiteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss beantragen
  • Agentur für Arbeit Mettmann: Wenn Unternehmen aufgrund des Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorrübergehend geschlossen wird.
    Für den schnellen Zugriff: Informationen zum Kurzarbeitergeld
    Freiberufler und Einzelunternehmer: Wenn das Einkommen und Vermögen nicht mehr zur Bedarfsdeckung ausreichen, berät Sie die Agentur in Bezug auf Arbeitslosengeld.
  • Landschaftsverband Rheinland: Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe: Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. LVR-Servicenummer: 0221 809-5444
  • Die Handwerkskammer Düsseldorf informiert ebenfalls Ihre Mitgliedsunternehmen zu Fragen rund um Arbeitsrecht, Kredite und Steuern. Hotline: 0211 8795-555.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung Erkrath unter 0211 2407-2017.