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Voraussetzungen

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

  • zuverlässig sein.
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Kriterien überprüft. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind

  • geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Geprüft wird hierbei, ob die antragstellende Person Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind.