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Verfahrensablauf

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie schriftlich mit dem Formular „Antrag zur Befreiung oder Einrichtung von Haltverboten sowie zum Befahren gesperrter Straßen, Wege und Plätze“ (siehe „Dokumente“) oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Die jeweils erforderlichen Verkehrszeichen werden nicht von der Genehmigungsbehörde gestellt. Sie sind durch eine von dem Antragstellenden beauftragte Fachfirma zu besorgen und aufzustellen.