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Wieso ist keine alternative Zuwegung möglich?

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Gymnasiums am Neandertal wurde von Seiten der Bürgerschaft eine alternative Baustraße vorgeschlagen.

Die vorgeschlagene Alternative ist, wie alle anderen Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustellenandienung sowie späterer Erschließung, seitens der Stadtverwaltung im Vorfeld betrachtet und untersucht worden. Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Alternative, die Baustelle aus östlicher Richtung anzudienen, ist hier leider gleich aus mehreren Gründen nicht möglich:

Die vorhandene Brücke (BW 1.10) besitzt nach DIN1072 die Brückenklasse 30. Somit ist die Brücke auf 30t beschränkt, sodass ohne Erneuerung der Brücke ein Baustellenverkehr in dem gesetzten Zeitrahmen nicht möglich ist. Die Planung und Umsetzung solch einer Maßnahme würde den gleichen zeitlichen Rahmen umfassen, wie die bereits angefangene Planung der Brücke Bachstraße, welche zur späteren Erschließung als auch zur weiteren Baustellenandienung zur Fertigstellung des Gymnasiums dienen wird.

Der vorhandene Weg im weiteren Verlauf über den Hof Haus Brück liegt nicht im Eigentum der Stadt Erkrath. Auch bei Erfolg einer Einigung mit dem Eigentümern von Haus Brück bestehen hier zusätzlich die beengten Verhältnisse auf dem Hof selbst. Die Alternative direkt nach der Brücke BW 1.10 unter der Autobahnbrücke und anschließend eine Baustraße über das Feld zu führen ist ebenfalls nicht möglich. Die Grundstücke unterhalb der Autobahnbrücke sind im Besitz der Bundesrepublik Deutschland und werden seitens des Bundes als Baustellenlagerfläche genutzt. Selbst bei Genehmigung seitens des Bundes über diese Fläche fahren zu dürfen, müsste eine Baustraße zunächst über einen vorhandenen oberirdischen Abwasserkanal und anschließend über das Feld durch ein Hochwasserschutzgebiet geführt werden. Eine Genehmigung, auch wenn es sich nur um eine zeitlich begrenzte Baustraße handelt, wird seitens der Unteren Wasserbehörde nicht erteilt werden können.

Ähnlich verhält es sich bei der Baustellenandienung aus Süden über die vorhandene Brücke Bachstraße BW 1.13 Zufahrt Gymnasium. Ein Weg direkt nach der Brücke in Richtung Osten entlang der Düssel über den vorhandenen Trampelpfad läge ebenfalls im Hochwasserschutzgebiet. An dieser Stelle einen Fuß- und Radweg zu errichten hat die Untere Wasserbehörde bereits abgelehnt, sodass erst recht eine befahrbare Straße nicht genehmigungsfähig ist. Die Flächen im weiteren Verlauf nach der Brücke in Richtung Norden liegen nicht im Eigentum der Stadt Erkrath. Eine mögliche Baustraße müsste über diese Fläche und entlang des Umspannwerks verlaufen. Eine Zustimmung seitens des Eigentümers kann schon aus den gegebenen Sicherheitsabständen nicht erteilt werden.