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Wertstoffhof

Die Firma Schönmackers betreibt den Wertstoffhof an der Hochdahler Straße 153, 40699 Erkrath. Der Wertstoffhof nimmt im Auftrag der Stadt Erkrath von Erkrather Privathaushalten bestimmte Abfälle – teilweise kostenlos, teilweise kostenpflichtig – an.

Folgende Abfälle werden zur Verwertung kostenlos angenommen (bitte Personalausweis vorhalten!):

  • Garten- und Grünabfälle aus privaten Gärten wie Rasenschnitt, Laub, Gehölzschnitt und Stammholz bis zu 10 Zentimeter Durchmesser
  • Sperrgut wie Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände
  • Elektrogeräte
  • Metallschrott
  • Papier, Pappen und Kartonagen
  • Behälterglas
  • Verkaufsverpackungen in gelben Säcken

Achtung: Es erfolgt keine Annahme von Schadstoffen, Wandfarben, flüssigen Abfällen, Leuchtstoffröhren, Bahnschwellen und imprägnierten Hölzern der Klasse A4 oder Kraftstoffmotoren. Die Entsorgungswege für derartige Abfälle erfahren Sie unter dem Menüpunkt „Abfallarten - Trennen und Entsorgen“ oder persönlich bei der Abfallberatung.

Kostenpflichtige Wertstoffe

Kostenpflichtig und mit einem Mindestentgelt von 10,00 Euro je Anlieferung werden folgende Abfälle zur Verwertung angenommen:

  • Stammholz mit größerem Durchmesser als 10 Zentimeter (0,15 Euro pro Kilogramm)
  • Gewerbliche Grün- und Schnittabfälle (0,10 Euro pro Kilogramm)
  • Bauschutt rein mineralisch, wie zum Beispiel Beton oder Ziegel (0,05 Euro pro Kilogramm)
  • Baumischabfall, wie zum Beispiel Rigips, Ytongsteine, mit Holz oder Glas verunreinigter Bauschutt (0,21 Euro pro Kilogramm)
  • sonstige Renovierungsabfälle, wie zum Beispiel Tapeten, Laminat oder Styroporplatten (0,21 Euro pro Kilogramm)
  • Holz der Klasse A1, wie zum Beispiel unbehandeltes Bauholz und Paletten (0,08 Euro pro Kilogramm)
  • Holz der Klassen A2 und A3, wie zum Beispiel Paneelen, Bau- und Abbruchholz (0,12 Euro pro Kilogramm)
  • Reifen von Personenkraftwagen (mit Felge 8,50 Euro pro Stück, ohne Felge 3,00 Euro pro Stück)

Benutzungsordnung Wertstoffhof

Die Benutzungsordnung gilt für den Wertstoffhof in Erkrath, der durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG betreut wird.

Auf dem Wertstoffhof in Erkrath gelten für die Anlieferung nachfolgende, kurz zusammengefasste und damit nur auszugsweise dargestellte Regelungen. Die vollständige Fassung können Sie unter „Dokumente“ einsehen.

  1. Alle Anliefernden haben sich zuerst im Büro zu melden. Den Anweisungen des oder der zuständigen Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, die angelieferten Abfälle und Wertstoffe auf Annahmezulässigkeit und ordnungsgemäße Sortierung zu überprüfen.
  2. Nicht angenommen werden Schadstoffe und nicht definierbare Abfälle oder Restmüll.
  3. Die angelieferten Wertstoffe und Gegenstände sind von den Anliefernden nach Anweisungen des Aufsichtspersonals in die entsprechenden Behälter zu verbringen.
  4. Das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Erkrather Bürgerinnen und Bürger können gegen Vorlage des Personalausweises kostenfrei bestimmte Wertstoffe (siehe oben unter „Wertstoffhof - Kurzinformation“) aus dem eigenen Haushalt oder vom eigenen Grundstück in haushaltsüblichen Mengen abliefern.
  6. Erkrather Gewerbebetriebe und Geschäfte müssen sich vor Besuch des Wertstoffhofes von der Abfallberatung der Stadt Erkrath per Schreiben die Anlieferung bescheinigen lassen.
  7. Für alle anderen Anliefernden gilt die Preisliste gemäß des Aushangs des Unternehmens Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG.
  8. Diese Benutzungsordnung ist im Einverständnis mit der Stadt Erkrath festgelegt worden.