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28.09.2023

Sicherung der Tennisanlage an der Freiheitstraße

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung vom 05.09.2023 den Bebauungsplan E 37 – Tennisanlage Freiheitstraße – als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am Donnerstag, den 28.09.2023, tritt der Bebauungsplan nun in Kraft.

Ziel der Planung ist es, den Fortbestand und die Fortentwicklung der bestehenden Tennisanlage am Standort Freiheitstraße langfristig zu sichern. Unter Berücksichtigung der Belange von Sport, Freizeit und Erholung soll mit dem Bebauungsplan E 37 dem Bedarf nach wohnortnahen Angeboten von Sportstätten, insbesondere Einrichtungen für den Breiten- und Leistungssport Tennis, im Stadtgebiet Alt-Erkrath entsprochen werden. Mit dieser Zielsetzung trägt der Bebauungsplan im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes zur Sicherung des vielfältigen Sportangebotes in Alt-Erkrath bei.

Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung sind auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/bauleitplanung im Bereich Rechtskräftige Bebauungspläne zu finden.