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06.09.2020

Integrationsratswahl 2020

Parallel zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden in den Kommunen auch die Integrationsratswahlen statt. In Erkrath sind mit rund 10.000 Wahlberechtigten in diesem Jahr so viele Bürgerinnen und Bürger wie noch nie aufgerufen, bei der Wahl ihre Stimme abzugeben. Dabei sind nicht nur Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zur Wahl berechtigt, sondern auch alle eingebürgerten Personen und Kinder ausländischer Eltern, die per Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und über 16 Jahre alt sind.

Die hohe Zahl an Wahlberechtigten spiegelt sich auch in der Vielzahl an Wahlvorschlägen wider: Insgesamt elf Wahlvorschläge mit fünf Listen und sechs Einzelbewerberinnen und Bewerbern wurden eingereicht. Unter www.integrationsrat-erkrath.de kann man sich ein Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten machen. Neben Infos zur Kandidatur sind in den Steckbriefen ebenfalls Kontaktdaten für ein persönliches Gespräch hinterlegt.

Um möglichst viele Wählerinnen und Wähler zur Integrationsratswahl zu bewegen, hat der amtierende Integrationsrat einen Wahlaufruf in zehn verschiedenen Sprachen veröffentlicht – darunter Arabisch, Russisch sowie Italienisch. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist die Wahl des Integrationsrates die einzige Möglichkeit, ihren Interessen und Anliegen eine politische Stimme zu verleihen, da sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht zur Kommunalwahl zugelassen sind. Damit trägt der Integrationsrat ein hohes Maß an Verantwortung.

Wahl des Integrationsrates auch per Briefwahl möglich

Voraussetzung für die Ausübung der Briefwahl ist der Besitz eines Wahlscheins. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Stadt Erkrath beantragt werden, jedoch nicht telefonisch. Die Schriftform ist auch bei Beantragung per Telefax oder E-Mail gewahrt. Als Wahlscheinantrag kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. 

Die mündliche Antragstellung ist im Briefwahlbüro der Stadt Erkrath vorzunehmen. Das Briefwahlbüro ist noch bis zum 11.09.2020 zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich nachmittags montags bis mittwochs von 13:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 18:00 Uhr. Am Freitag, dem 11.09.2020, öffnet das Briefwahllokal auch nachmittags von 13:30 bis 18:00 Uhr.

In besonderen Fällen, etwa bei plötzlich auftretenden Erkrankungen, ist die Beantragung eines Wahlscheines noch nach dem 11.09.2020, 18 Uhr, möglich. Hierfür ist am 12. oder 13.09.2020 unmittelbar das Wahlamt zu kontaktieren.