Hochwasser in Erkrath
Hochwasserschäden: Anhaltende Sperrungen im Stadtgebiet
Aufgrund der Nachwirkungen des Hochwassers von 2021 im gesamten Erkrather Stadtgebiet sind folgende Verkehrsverbindungen und öffentlichen Bereiche aus Verkehrssicherungsgründen aktuell gesperrt:
- Brücke Bachstraße (bevorstehender Abriss der Fußgängerbrücke)
- Brücke Dorper Weg (nur für Fußgängerinnen und Fußgänger frei, keine Fahrzeuge oder Pferde erlaubt)
- Brücke Mettmanner Straße
- Brücke Thieleshof inklusive Zuwegung am Eselsbach
Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Umweltkatastrophe
Bundestag und Bundesrat haben eine Aufbauhilfe von bis zu 30 Milliarden Euro beschlossen – dem Land NRW stehen hiervon 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Betroffene der Umweltkatastrophe – egal ob Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige oder landwirtschaftliche Betriebe – können nun in der Zeit vom 17.09.2021 bis zum 30.06.2023 eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Informationen zur Wiederaufbauhilfe sowie das Online-Antragsformular sind auf der Webseite des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe zu finden. Ebenso wurde unter 0211 4684-4994 eine Hotline für Rückfragen geschaltet. Die Hotline des Landes NRW ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10:00 bis 16:00 Uhr zu erreichen. Antworten auf die meist gestellten Fragen und Anleitungshilfen sind zudem dem Leitfaden des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter www.mhkbg.nrw/wiederaufbau-finanzielles zu entnehmen.
Kommunale Erklärung zur Erforderlichkeit von Projekten im Rahmen des Wiederaufbaus
Nicht-kommunale Trägerinnen und Träger von Bildungs-, Kultur -, Sport- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen benötigen für die Förderung bzw. den Mittelabruf im Rahmen der Aufbauhilfe nach Ziffer 6.5.3.3. der Förderrichtlinie Wiederaufbau eine Bestätigung der Erforderlichkeit des Projektes durch die Gemeinde.
Hierzu stellt die Stadt Erkrath unter „Dokumente“ den vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelten Vordruck zur Verfügung.
Dieser muss ausgefüllt und der Stadt Erkrath per Mail an finanzen-hochwasser@erkrath.de – alternativ per Post an die Abteilung Abgaben ∙ Forderungen, Bahnstr. 2, 40699 Erkrath – zugesandt werden. Nach erfolgter Prüfung der Erforderlichkeit und Bestätigung durch die Stadt erhalten die antragstellenden Trägerinnen bzw. Träger die Erklärung zurück und können sie anschließend im Förderportal des Landes hochladen.
Hochwasser in Erkrath - Die meist gestellten Fragen und Antworten
Die Stadt und den Abwasserbetrieb erreichen viele Fragen rund um das Hochwasser in Erkrath. Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen.
Wo erhalte ich Informationen?
Die gebührenfreie Hochwasser-Hotline des Bundesverbraucherministeriums ist unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 0800 100 3711 montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Betroffene erhalten Informationen und Unterstützung von Experten der Verbraucherzentralen, insbesondere zu vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragen – von Schäden an Autos, Möbeln und Einrichtungen bis hin zu Handy- und Reiseverträgen.
Gibt es finanzielle Unterstützung von Land oder Kommune bei einem Schaden durch Hochwasser?
Bei einem Schaden durch Hochwasser handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit. Unter Umständen handelt es sich um einen Versicherungsschaden (insofern dies in der Elementarversicherung mit abgeschlossen wurde). Was leistet die erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung)? Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum bei Schäden durch:
- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdsenkung / Erdbeben
Im Schadenfall trägt der Versicherte mindestens einen Teil der Kosten selbst, da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hochwasser-Hotline, erreichbar unter 0800 100 3711, oder direkt bei Ihrem Versicherer. Informationen der Verbraucherzentrale NRW zu den Themen Versicherung und Schadensfälle finden Sie hier.
Wer ist für den Kanal zuständig? Muss ich selber eine Firma beauftragen?
In Erkrath sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für die Grundleitung und die Hausanschlussleitung bis zum Kanal in der Straße zuständig. Für den Hauptkanal ist der Abwasserbetrieb zuständig. Dieser ist erreichbar unter 0211 2407-6909 oder per E-Mail an clees@abwasserbetrieb-erkrath.de.
Wer ist für verstopfte Straßeneinläufe zuständig?
Für die Meldung verstopfter Straßeneinläufe wenden Sie sich bitte an den städtischen Bauhof unter der Rufnummer 0211 2407-6620.
Wie kann ich mich zukünftig vor Starkregen schützen?
Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage der Stadt Erkrath oder telefonisch unter 0211 2407-6913 bei der städtischen Starkregenberaterin. Für weitere Fragen zum Objektschutz können Sie gerne einen Beratungstermin vereinbaren. Informationen der Verbraucherzentrale NRW zur Abwasser-Beratung finden Sie hier.
Was tut die Stadt zur Vermeidung von Überflutungen?
Die Stadt hat bereits Maßnahmen zur Starkregenvorsorge getroffen, in der aktuellen Situation kam auch noch Hochwasser hinzu. Das Ereignis wird in den kommenden Tagen und Wochen in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen, dem Kreis Mettmann und Fachverbänden ausgewertet. Auf dieser Grundlage werden weiterführende Maßnahmen entwickelt, um bei zukünftigen Ereignissen die Folgen abmildern zu können. Einen vollumfänglichen Schutz gegen solche extremen Ereignisse gibt es jedoch nicht.