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Antrag auf Genehmigung von Arbeiten im Straßenraum

Allgemeine Informationen

Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum ist gemäß § 46 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung eine Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Die Genehmigung beinhaltet alle zur Sicherung des Fußgänger-, Rad- und Fahrzeugverkehrs notwendigen Sicherungs- und Verkehrslenkungsmaßnahmen.

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen, um eine rechtzeitige Bearbeitung garantieren zu können.

Die Gebühr für die Genehmigung richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und liegt gemäß der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.