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Haushaltspläne

Gemäß § 78 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat eine Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, in welcher auch der Haushaltsplan festgesetzt werden muss.

Der Haushaltsplan bildet die Grundlage der stetigen Aufgabenerfüllung der Stadt Erkrath. In ihm werden den Fachbereichen der Verwaltung die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt und im Laufe des Haushaltjahres bewirtschaftet.

Haushaltsplanverfahren 2024 und 2025

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 den Doppelhaushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 mit den Stimmen von CDU, SPD und des Bürgermeisters beschlossen.

Der Haushaltsplan weist sowohl für das Jahr 2024 als auch für das Jahr 2025 einen in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichenen Haushalt aus. In 2024 wird mit einem Jahresdefizit in Höhe von 4,28 Mio. Euro und in 2025 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 5,63 Mio. Euro gerechnet. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Folgejahre Defizite in Höhe von 5,30 Mio. Euro in 2026, 6,74 Mio. Euro in 2027 und 3,94 Mio. Euro in 2028 erwartet. Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert.

Der beschlossene Haushaltsplan wurde am 08.03.2024 zur Kenntnisnahme und Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist voraussichtlich bis Mitte April 2024 zu rechnen. Sobald der Haushaltsplan bekanntgemacht wurde, ist dieser unter „Dokumente“ abrufbar.

Haushaltsplanverfahren 2023 

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung vom 23.02.2023 den Haushaltsplan für das Jahr 2023 mit den Stimmen von CDU, SPD und des Bürgermeisters beschlossen.

Der Haushaltsplan weist erstmals seit der Einführung des doppischen Haushalts 2008 einen in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichenen Haushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 14.900 Euro aus. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Folgejahre Defizite in Höhe von circa 5,5 Millionen Euro in 2024, 0,32 Millionen Euro in 2025 und 0,24 Millionen Euro in 2026 erwartet. Der Haushalt 2023 ist weiterhin maßgeblich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie darüber hinaus von den finanziellen Belastungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro geprägt.

Diese Belastung wird gemäß NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz, welches in seiner aktuellsten Fassung auch eine Isolierung außergewöhnlicher Belastungen durch das Kriegsgeschehen vorsieht, als außerordentlicher Ertrag in den Ergebnisplan aufgenommen. Ohne die Isolierung der pandemie- und kriegsbedingten Haushaltsbelastung würde das geplante Jahresergebnis für das Jahr 2023 bei minus 7,3 Millionen Euro liegen. Um diesem Defizit entgegenzuwirken, hat der Rat der Stadt Erkrath daher eine Grundsteuererhöhung von 210 auf 285 Prozentpunkte bei der Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und von 520 auf 652 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B (für betriebliche und private Grundstücke) beschlossen. Auch wird das mit dem Haushalt 2022 beschlossene freiwillige Haushaltsoptimierungskonzept im Jahr 2023 weiter vorangetrieben.

Der beschlossene Haushaltsplan wurde am 28.02.2023 zur Anzeige bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Mit Verfügung vom 17.03.2023 hat der Landrat des Kreises Mettmann die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am  23.03.2023 im Amtsblatt der Stadt Erkrath.

Der Haushaltsplan 2023 sowie weitere Informationen sind unter „Dokumente“ abrufbar.

Haushaltsplanverfahren 2022

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 den Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit 30 zu 18 Stimmen beschlossen, zusammen mit der Vorgabe, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. In der Abstimmung hat der Rat zudem eine Grundsteuererhöhung abgelehnt. 

Für die freiwillige Haushaltssicherung werden von der Kämmerei Verfahrensvorschläge für einen baldmöglichsten Haushaltsausgleich erarbeitet, die anschließend dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorgelegt werden. Dieser wird den Prozess zukünftig mit begleiten. Dabei werden alle geplanten Ausgaben auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und Kürzung von Leistungen überdacht, sodass mit Einschnitten in zahlreichen Bereichen der Verwaltung zu rechnen ist. Im Zuge der Konzepterarbeitung wird zudem eine Unterseite mit Informationen zum Prozess und zu Einsparmöglichkeiten auf der städtischen Homepage erstellt.

„Die Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Verwaltung, die wir schnellstmöglich angehen“, erklärte Bürgermeister Christoph Schultz nach der Ratssitzung. „Aber ich bin sehr froh, dass der Rat dem Haushalt 2022 zugestimmt und somit die finanzielle Grundlage für die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gegeben hat. So können viele wichtige Projekte ohne Zeitverzug fortgesetzt werden.“

Der beschlossene Haushaltsplan wurde am 02.03.2022 zur Anzeige bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Mit Verfügung vom 24.03.2022 hat der Landrat des Kreises Mettmann die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen und geleichzeitig gemäß § 75 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW die Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 4,11 Millionen Euro genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 31.03.2022 im Amtsblatt der Stadt Erkrath.

Der Haushaltsplan 2022 sowie weitere Informationen sind unter „Dokumente“ abrufbar.

Haushaltsplanverfahren 2021

Am Dienstag, den 15.12.2020, haben Bürgermeister Christoph Schultz und Stadtkämmerer Thorsten Schmitz den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 in den Rat der Stadt Erkrath eingebracht. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellte das diesjährige Aufstellungsverfahren für viele Bereiche eine besondere Herausforderung dar.

Der städtische Haushalt wurde dadurch spürbar belastet, konnte allerdings durch das NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz und der damit verbundenen Möglichkeit, pandemiebedingte Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen geltend zu machen, sogleich auch wieder ein stückweit entlastet werden. Als außerordentlicher Ertrag konnte hier eine Gesamtsumme in Höhe von circa 16,59 Millionen Euro dargestellt werden. Der Haushaltsplanentwurf weist zwar dennoch ein Defizit in Höhe von circa 3,63 Millionen Euro aus, doch werden im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum von 2022 bis 2024 unter weiterer Anwendung des Isolierungsgesetzes bessere Ergebnisse erwartet.

Vom 02. bis 18. Februar wurde in den Fachausschüssen über die einzelnen Budgets des Haushaltes beraten. Die Beschlussfassung des Stadtrates war für den 25.02.2021 vorgesehen. Mit 13:12 Stimmen hat der Rat der Stadt Erkrath den Haushaltsplan 2021 zunächst jedoch abgelehnt. Am 23.03.2021 hat der Rat der Stadt Erkrath anschließend mit 31 zu 18 Stimmen den Haushaltsplan für das Jahr 2021 beschlossen. Dafür stimmten CDU, SPD, FDP, AfD und der Bürgermeister, dagegen Bündnis 90/Die Grünen, BmU und Die Linke.

Nach der Beschlussfassung durch den Rat erfolgte die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde. Diese hat mit Verfügung vom 15.04.2021 den Haushalt zur Kenntnis genommen sowie die Verringerung der allgemeinen Rücklage genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 22.04.2021 im Amtsblatt der Stadt Erkrath. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Stadt Erkrath nicht mehr in der vorläufigen Haushaltsführung.

Der Haushaltsplan 2021 kann im Dokumentenarchiv abgerufen werden.

Haushaltsplanverfahren 2020

Am 12.12.2019 wurde der Haushaltsplanentwurf 2020 in den Rat der Stadt Erkrath eingebracht. Nachdem die Fachausschüsse seit Januar des Jahres 2020 über den Haushaltsplanentwurf beraten haben, wurde am 18.02.2020 der Haushaltsplan 2020 vom Rat der Stadt Erkrath mehrheitlich beschlossen.

Der Haushaltsplan 2020 weist ein Defizit in Höhe von circa 2,95 Millionen Euro aus. Das Defizit wird aus der allgemeinen Rücklage gedeckt, welche sich dadurch um 1,95 Prozent verringert. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Folgejahre bessere Ergebnisse bis hin zu einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 300.000 Euro in 2023 erwartet.

Die Kommunalaufsicht des Kreises Mettmann hat mit Verfügung vom 20.03.2020 den Haushalt der Stadt Erkrath für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis genommen und gleichzeitig gemäß § 75 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW die im Jahr 2020 gem. § 4 der Haushaltssatzung erforderlich werdende Verringerung der allgemeinen Rücklage i. H. v. 2.946.200 Euro genehmigt.

Die Bekanntmachung des Haushaltes 2020 erfolgte am 23.03.2020 im Amtsblatt der Stadt Erkrath. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Stadt Erkrath nicht mehr in der vorläufigen Haushaltsführung.

Der Haushaltsplan 2021 kann im Dokumentenarchiv abgerufen werden.