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Beteiligungen (Konzern Stadt Erkrath)

Gemeinden können ihre Aufgaben selbst oder durch gemeindliche Betriebe durchführen lassen. Ebenso haben Gemeinden die Möglichkeit, sich an wirtschaftlichen Unternehmen in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform zu beteiligen.

Grundsätzlich haben sämtliche Kommunen gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss, der die Jahresabschlüsse sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form konsolidiert, sowie einen Gesamtlagebericht nach Absatz 2 aufzustellen.

Hiervon abweichend sind Kommunen seit 2019 gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts befreit, wenn am Abschlussstichtag ihres Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale zutreffen. Die Stadt Erkrath erfüllt die Kriterien und die Verwaltung wurde durch Ratsbeschlüsse Erstellung der Beteiligungsberichte für 2019, 2020 und 2021 ermächtigt. Die Beteiligungsberichte finden Sie unter dem Punkt „Dokumente“.

Die Stadt Erkrath ist an den folgenden Unternehmen (unter Angabe der Anteile in Prozent) beteiligt:

  • Stadtwerke Erkrath GmbH
    (100 Prozent)
  • Abwasserbetrieb Erkrath
    (100 Prozent)
  • Neander Energie GmbH
    (33,33 Prozent, mittelbar über die Stadtwerke Erkrath GmbH)
  • Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
    (1,603 Prozent, mittelbar über die Stadtwerke Erkrath GmbH)
  • Lokalradio Mettmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG 
    (1,9 Prozent)
  • Stiftung Neanderthal Museum 
    (5 Prozent)
  • Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See 
    (2,7 Prozent)
  • Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf Ost eG 
    (weniger als 1,0 Prozent)
  • KoPart Einkaufsgenossenschaft eG 
    (weniger als 1,0 Prozent)
  • Partnerschaft Deutschland
    (weniger als 1,0 Prozent)
  • d-NRW AöR
    (weniger als 1,0 Prozent)

Detailinformationen zu den Finanzströmen zwischen der Stadt Erkrath und ihren Betrieben können bis zum Jahr 2018 den Gesamt- und Jahresabschlüssen sowie den Haushaltsplänen, ab dem Jahr 2019 den Beteiligungsberichten sowie den Haushaltsplänen entnommen werden (siehe „Interne Links“ und „Dokumente“).