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Kindertagesstätten

Eine gute Kinderbetreuung ermöglicht Kindern einen gelungenen Start ins Leben und schafft einen frühen Zugang zu Bildung. Sie ist gleichzeitig Schlüssel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deswegen bietet die Stadt Erkrath 23 Kindertagesstätten in öffentlicher oder freier Trägerschaft mit rund 1.400 Plätzen verteilt über das gesamte Stadtgebiet an.

Die Kindertagesstätte, in der Sie Ihr Kind tagsüber betreuen lassen möchten, kann von Ihnen frei gewählt werden. Durch viele unterschiedliche Träger mit ihren jeweiligen pädagogischen Ansätzen haben Sie als Eltern die Möglichkeit, eine für Ihr Kind passenden Kindertagesstätte zu finden. Die pädagogische Arbeit deckt alle Felder der frühkindlichen Bildung ab. Die Fähigkeiten der Kinder sollen bereits vom Kleinkindalter an gefördert werden, um Ihren Kindern gute Perspektiven für den weiteren Lebensweg zu eröffnen. Die Kindertagesstätte profitiert vom Zusammentreffen verschiedener Kulturen und Lebensformen. Die Qualifikation des pädagogischen Fachpersonals ist stets gesichert.

Über das Portal „mykitavm unter „Externe Links“ haben Sie die Möglichkeit, sich einen ersten informativen und visuellen Eindruck aller Erkrather Kindertagesstätten zu machen.  Unser Ziel ist es, mithilfe des Portals Eltern besser und gezielter zu informieren aber auch die Möglichkeit zu geben sich Wunscheinrichtungen vorzumerken.

Vergabe von Betreuungsplätzen

Sie können sich bereits vor dem Besuch einer Kindertagesstätte online einen ersten Eindruck über alle Erkrather Kitas verschaffen. Über den Link „mykitaVM“ unter „Externe Links“ gelangen Sie auf das Onlineportal und erhalten erste Informationen über ihre Wunscheinrichtungen. Hier haben Sie nach Registrierung die Möglichkeit, sich für drei Kindertagesstätten anzumelden und Ihre Prioritäten entsprechend zu vergeben. Diese hinterlegten Daten stehen dann bei dem persönlichen Besuch in der priorisierten Kindertagesstätte zur Verfügung. Dies erleichtert und verkürzt Ihnen und den Kindertagesstätten-Leitungen das Anmeldeverfahren. Erst nach der persönlichen Vorstellung in der priorisierten Kindertagesstätte kann Ihre Anmeldung berücksichtigt werden.

Nähere Informationen zur Kindergartenplatzvergabe können Sie den Dokumenten „Zeitschiene für die Vergabe von Plätzen in Kindertagesstätten“ und „Ablaufdarstellung zum Anmeldeverfahren für Kindertagesstätten“ entnehmen.

Aufnahmekriterien der Kindertagesstätten der Stadt Erkrath

Das Angebot an Plätzen in den Kindertagesstätten reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf vollständig zu decken. Nicht alle Eltern werden für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkindertagesstätte erhalten. In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass kein Kitaplatz im wohnortnächsten Stadtteil angeboten werden kann. Daher sind für die Vergabe der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten der Stadt Erkrath Kriterien festzulegen.

Der § 5 KiBiz findet Anwendung, hiernach soll der Betreuungsumfang spätestens sechs Monate vorher dem Jugendamt gemeldet werden. Für die Planungssicherheit der Eltern und Einrichtungen findet die Platzvergabe für das anstehende Kindergartenjahr ab Ende Januar statt. Grundsätzlich ist ein älteres Kind einem jüngeren Kind vorzuziehen. Bei gleichen Voraussetzungen sind Geschwisterkinder und die Wohnortnähe vorrangig zu bewerten.

Aufnahmekriterien

In erster Linie erhalten Kinder, bei denen folgende Situationen gegeben sind, einen Betreuungsplatz:

  • Hauptwohnsitz der Familie ist Erkrath bzw. der Umzug nach Erkrath steht nachweislich bevor
  • Schulpflichtig werdende Kinder – auch die, die nach der Hauptbelegung zuziehen
  • Alleinerziehende, die berufstätig sind oder die nachweisbar (unterzeichneter Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag etc.) bis zum Betreuungsbeginn des Kindes in der Kindertagesstätte eine Arbeit aufnehmen werden
  • Eltern, bei denen beide Elternteile berufstätig sind oder die bis zum Betreuungsbeginn nachweisbar eine Arbeit aufnehmen werden
  • Familie/Kinder in Notsituationen – z. B. Krankheit der betreuenden Elternteile, drohende Kindeswohlgefährdung

Auf die Aufnahmekriterien kommt es nicht an, wenn eine Einzelfallentscheidung getroffen wird, die aus besonderem Grund unabhängig von den genannten Voraussetzungen möglich ist. Hier kann auch ein Kind für einen befristeten Zeitraum in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden.

Elternbeiträge für Kinder in einer Kindertagesstätte

Nachdem ein Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung abgeschlossen wurde, wird die Höhe des Elternbeitrages vom Jugendamt festgesetzt.

Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an die Trägerin bzw. den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Erkrath unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt es derzeit 69,00 Euro pro Monat.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Elternbeitragssatzung sowie der Beitragstabelle unter „Dokumente“.

Für alle Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres vier Jahre alt werden, werden ab dem 01.08. des gleichen Jahres keine Elternbeiträge mehr erhoben (§ 50 Absatz 1 KiBiz).

Die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder gilt auch dann, wenn eines der Kinder bereits nach § 50 Absatz 1 KiBiz (siehe oben) befreit ist. Dann sind auch alle anderen Geschwisterkinder solange beitragsfrei. Bei mehreren Kindern einer Familie in Kindertagesbetreuung (KiTa und/oder Kindertagespflege) wird nur ein Beitrag für das „teuerste“ Kind erhoben. Die anderen Geschwisterkinder sind dann beitragsfrei. 

Weitere Informationen finden Sie unter „Häufige Fragen“.

Voraussetzungen

  • Betreuungsvertrag
  • Vorlage der erforderlichen, vollständigen Einkommensunterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Verbindliche Erklärung zum Einkommen
  • Nichtselbständige Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte: Dezember-Abrechnung des Vorjahres und eine aktuelle Abrechnung; oder Steuerbescheid
  • Selbständige: Gewinnermittlung/BWA aus dem Vorjahr; gegebenenfalls den aktuellsten Steuerbescheid
  • Sozialleistungsempfänger: Bewilligungsbescheid aus dem Vorjahr und den aktuellsten Bescheid
  • Rentenleistungen, Kranken-/Verletztengeld: Bewilligungsbescheid aus dem Vorjahr und den aktuellsten Bescheid
  • Miet-/Pachteinnahmen: Mietvertrag + Zahlungsbelege; gegebenenfalls den aktuellsten Steuerbescheid
  • bei Pflegekindern wird zudem ein Nachweis über das Pflegeverhältnis benötigt

Kosten

Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben.

Der Elternbeitrag ist abhängig vom Betreuungsumfang, dem Alter des Kindes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Die Einkommenseinstufungen sind der Elternbeitragssatzung zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Nach Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte (KiTa) wird die verbindliche Einkommenserklärung durch das Jugendamt von den Eltern angefordert. 

Diese Erklärung ist mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb der gesetzten Frist beim Jugendamt einzureichen. 

Die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen zur Festsetzung des Elternbeitrags können Sie schriftlich, persönlich oder online über das Serviceportal einreichen.

Nach Einreichung der geforderten Unterlagen wird eine Einkommensberechnung durchgeführt. Aufgrund dieser Berechnung werden die Eltern, oder die Ihnen rechtlich gleichgestellten Personen, einer Jahreseinkommensstufe zugeordnet. Anhand dieser Einstufung richtet sich der zu zahlende Beitrag. Die Einkommenszuordnung sowie die Beitragsfestsetzung werden Ihnen durch einen Bescheid bekannt gegeben. 

Sollten auch nach mehrfacher Aufforderung nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, wir der Höchstbeitrag zwangsfestgesetzt.

Änderungen der Einkommensverhältnisse sind unverzüglich und unaufgefordert dem Jugendamt mitzuteilen.

Das Elterneinkommen wird zusätzlich jährlich von Amts wegen überprüft.

Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, so verwenden Sie bitte das Formular 

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei ein bis drei Monaten.

Frist

Die Abgabefrist beträgt 14 Tage ab Briefdatum.

Rechtsgrundlagen

  • § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • §§ 49, 50, 51 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
  • Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Kindertagespflege in der Stadt Erkrath

Zusätzliche Informationen

Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu müssen Sie lediglich der Stadt Erkrath einmalig ein SEPA-Mandat erteilen. Somit ersparen Sie sich die Überweisung und bei regelmäßigen Zahlungen die Einrichtung eines Dauerauftrages.

Haben Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt, denken Sie bitte bei einem Wechsel Ihres Kontos auch daran, uns diese Änderung mitzuteilen. Dazu können Sie selbstverständlich auch die Ihnen von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Vordrucke nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung „Zahlungsverkehr“.

Zahlungshinweise

Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu müssen Sie lediglich der Stadt Erkrath einmalig ein SEPA-Mandat erteilen. Somit ersparen Sie sich die Überweisung und bei regelmäßigen Zahlungen die Einrichtung eines Dauerauftrages.

Haben Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt, denken Sie bitte bei einem Wechsel Ihres Kontos auch daran, uns diese Änderung mitzuteilen. Dazu können Sie selbstverständlich auch die Ihnen von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Vordrucke nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung „Zahlungsverkehr“.

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