Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten
Allgemeine Informationen
Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse für Wanderfahrten und Freizeiten erhalten. Die Anträge müssen bis zum ersten März eines jeden Jahres im Fachbereich Jugend vorliegen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Erkrath. Es gelten die Förderrichtlinien der Stadt Erkrath.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.