Widmungen von Straßen

Die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten, und dadurch grundsätzlich für Jedermann nutzbar werden, wird Widmung genannt.

Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und tritt frühestens mit Termin dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Widmungsinhalt setzt sich zusammen aus der Straßenkategorie, zu der die Straße gehört (Einstufung), und etwaigen Beschränkungen bezüglich Nutzungsarten, Nutzungszwecken und Nutzerkreisen.

Bei Verbreiterung, Begradigung, unerheblicher Verlegung oder Ergänzung einer gewidmeten Straße, gilt der neue Straßenteil auch ohne erneute öffentliche Bekanntmachung grundsätzlich als gewidmet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an „Ihr Kontakt“.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
09:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag und Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr


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