Kommunalwahl

Unter dem Oberbegriff der Kommunalwahlen werden die Wahlen zur Vertretung der Gemeinde (Rat der Stadt), des Kreises Mettmann (Kreistag) sowie der Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden und der Kreise (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte) zusammengefasst. Die Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden für fünf Jahre gewählt. Bei den Kommunalwahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler je Einzelwahl eine Stimme.

Die letzten Kommunalwahlen fanden am 13.09.2020 statt. Die Wahlergebnisse finden Sie unter „Links“. Die nächsten Kommunalwahlen werden am Sonntag, den 14.09.2025, durchgeführt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, so findet diese am 28.09.2025 statt. 

Bewerberinnen und Bewerber

Der Wahlausschuss der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 alle vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Erkrath sowie für den Stadtrat zugelassen. Einzelheiten können der Bekanntmachung der Wahlvorschläge (Anlage) entnommen werden. 

Zur Kontaktaufnahme mit den Bewerberinnen und Bewerbern ist zu jedem Wahlvorschlag eine E-Mail-Adresse angegeben. Die Wahlvorschläge für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates und für den Kreistag können Sie im Internetauftritt des Kreises Mettmann einsehen. 

Wahlbezirke

Das Wahlgebiet der Stadt Erkrath ist in zwanzig allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

Die genaue Aufteilung wurde im Wahlausschuss am 28.11.2024 beschlossen und geht aus dem anliegenden Straßenverzeichnis hervor. Änderungen zu der Bundestagswahl im Februar 2025 ergeben sich nicht, weder was den Zuschnitt der Bezirke noch die jeweiligen Wahllokale betrifft. Darüber hinaus befinden sich in Erkrath drei Kreiswahlbezirke (Bezirke 01 und 02 ausschließlich in Erkrath, Bezirk 03 in Erkrath und Haan). Die Aufteilung kann der Anlage unter „Dokumente“ entnommen werden.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher oder Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger ist (das heißt, wer die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt), das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (Stichtag 29.08.2025) im Wahlgebiet die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Sein Wahlrecht kann ausüben, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder wer einen Wahlschein besitzt. Das Wählerverzeichnis orientiert sich dabei am Melderegister. Wer sich in Erkrath gewöhnlich aufhält, ohne hier oder an anderer Stelle in Deutschland gemeldet zu sein, kann auf Antrag einen Wahlschein erhalten. Wer in Erkrath gemeldet ist und somit in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird, erhält bis zum 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Aus dieser geht unter anderem hervor, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen kann und wie ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. 

Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl wird zum Stichtag am 03.08.2025 erstellt.

  • Wer nach dem Stichtag und bis zum 29.08.2025 nach Erkrath zieht und sich hier anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Im Wählerverzeichnis ihrer Fortzugsgemeinde werden sie gestrichen. Bereits im früheren Wohnort abgegebene Briefwahlunterlagen verlieren ihre Gültigkeit.
  • Wer nach dem 29.08.2025 aus einer anderen Gemeinde im Kreis Mettmann nach Erkrath zieht, wird nur für die Kreistagswahl in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält hierfür eine Wahlbenachrichtigung. Die Teilnahme an den Gemeindewahlen ist nicht möglich.
  • Wer nach dem Stichtag aus Erkrath wegzieht und sich in einer anderen Gemeinde anmeldet, wird aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen verlieren ihre Gültigkeit.
  • Wer nach dem Stichtag und bis zum 29.08.2025 innerhalb von Erkrath in einen anderen Wahlbezirk umzieht und sich ummeldet, wird für den alten Wahlbezirk gestrichen und für den neuen Wahlbezirk in das Wählerverzeichnis eingetragen. Es wird eine neue Wahlbenachrichtigung ausgestellt. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen im alten Wahlbezirk werden ungültig. Es können neue Wahlscheine beantragt werden.
  • Bei Umzug und Ummeldung ab dem 30.08.2025 innerhalb von Erkrath treten keine Änderungen mehr ein.
  • Wer nach dem Stichtag das Wahlrecht neu erwirbt, etwa bei Einbürgerungen, kann bis zum Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen werden oder einen Wahlschein erhalten.
  • Diejenigen, die nicht in Erkrath oder einer anderen Stadt im Bundesgebiet gemeldet sind, sich aber gewöhnlich hier aufhalten, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 
     

Wahlsystem

Bei den Kommunalwahlen werden die Vertretungen der Stadt Erkrath (Rat) sowie des Kreises Mettmann (Kreistag), der Bürgermeister und die Landrätin bzw. der Landrat gewählt. Wahlberechtigte haben in der Regel für jede dieser Wahlen eine Stimme. Gewählt ist in den Wahlbezirken, wer die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Gleichzeitig wird die Stimme im Wahlbezirk für die Liste der Partei gewertet, für die die gewählte Kandidatin oder der gewählte Kandidat auftritt. Die Listenwahl berechtigt ebenfalls dazu, Vertreterinnen und Vertreter in die Gremien zu entsenden. Über die Listen wird dabei ein Verhältnisausgleich zu der Wahl in den Wahlbezirken vorgenommen. Die Sitzzuteilung erfolgt nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers. 

Zum Bürgermeister bzw. zur Landrätin oder zum Landrat ist gewählt, wer die absolute Mehrheit erzielt. Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so wird zwei Wochen nach dem allgemeinen Wahltermin (28.09.2025) eine Stichwahl durchgeführt, bei der die beiden Bestplatzierten des ersten Wahlganges antreten.

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich die Stimmzettel telefonisch unter 0800 000 9671 vorlesen lassen. Die Rufnummer ist kostenfrei zu erreichen.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung. Aus dieser geht unter anderem hervor, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen kann und wie ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24.08.2025 zugestellt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, in Erkrath wahlberechtigt zu sein, sollte sich unbedingt mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Briefwahl

Voraussetzung für die Ausübung der Briefwahl ist der Besitz eines Wahlscheins. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Stadt Erkrath beantragt werden, jedoch nicht telefonisch. Die Schriftform ist auch bei Beantragung per Telefax oder E-Mail gewahrt. Als Wahlscheinantrag kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Alternativ ist die Beantragung eines Wahlscheins auch über ein Online-Formular möglich.

Die mündliche Antragstellung ist im Briefwahlbüro der Stadt Erkrath vorzunehmen. Auch die Abholung von Briefwahlunterlagen für Dritte ist bei Vorlage entsprechender Bevollmächtigungen zulässig. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können bei der Stadt Erkrath abgegeben oder portofrei aus dem gesamten Bundesgebiet mit der Deutschen Post eingesendet werden. Sendungen aus dem Ausland sind entsprechend freizumachen.

In besonderen Fällen, etwa bei plötzlich auftretenden Erkrankungen, ist die Beantragung eines Wahlscheines noch nach dem 12.09.2025, 15:00 Uhr, möglich. Hierfür ist der direkte Kontakt zum Wahlamt erforderlich.

Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, den 14.09.2025, um 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Die Briefkästen der städtischen Verwaltungsstellen im Rathaus, Kaiserhof, am Klinkerweg und im Bürgerbüro Hochdahl werden dazu am Nachmittag des Wahlsonntages vor 16:00 Uhr noch einmal geleert.

Briefwahlbüro

Ab Montag, den 11.08.2025, öffnet das Briefwahlbüro im großen Sitzungssaal des Rathauses in Alt-Erkrath, Bahnstraße 16. Dort können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Kommunal- und Integrationsratswahlen beantragt, abgeholt und direkt vor Ort ausgefüllt werden. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 13:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 18:00 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 12.09.2025, ist das Briefwahlbüro durchgehend von 09:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. 

Repräsentative Wahlstatistik

In den Wahlbezirken 0070 (Unterfeldhaus West) und 0080 (Unterfeldhaus Ost) wird bei der Urnenwahl am 14.09.2025 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Das bedeutet, dass dort für die Kreistagswahl besondere Stimmzettel ausgegeben werden, die Unterscheidungsmerkmale nach dem Geschlecht und für sechs verschiedene Altersgruppen aufweisen. Zudem werden in diesen Bezirken statistische Erhebungen über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter durchgeführt. 

Verantwortlich dafür ist der Landesbetrieb IT.NRW. Rechtsgrundlage für die Erhebungen sind § 50 Kommunalwahlgesetz und § 80 Kommunalwahlordnung. Es sind diverse Vorkehrungen getroffen die sicherstellen, dass das Wahlgeheimnis immer gewahrt bleibt. Bei der Briefwahl werden keine Statistiken erhoben. 

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