Integrationsratswahl

Der Integrationsrat der Stadt Erkrath ist die kommunale Vertretung der Erkratherinnen und Erkrather mit Zuwanderungsgeschichte. Er engagiert sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe in Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. 

Er setzt sich zusammen aus zehn direkt gewählten Mitgliedern der Erkrather Migrantinnen und Migranten sowie fünf vom Rat der Stadt Erkrath entsandten Mitgliedern. Die nächste Integrationswahl findet am 14.09.2025 statt.

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichen bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024(BGBL. I Nr. 104), erworben hat.

Darüber hinaus

  • muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 oder 3 keine Anwendung findet oder die Asylbewerberinnen / Asylbewerber sind.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erkrath, die

  • am Wahltag 18 Jahre alt sind und
  • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wo wird gewählt?

Die Urnenwahl erfolgt in den  Stimmbezirken der Stadt Erkrath. Nach dem Ende der Wahlzeit werden die Stimmen zu einer zentralen Auszählung zusammengeführt.

Briefwahl ist möglich.

Briefwahl

Voraussetzung für die Ausübung der Briefwahl ist der Besitz eines Wahlscheins. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Stadt Erkrath beantragt werden, jedoch nicht telefonisch. Die Schriftform ist auch bei Beantragung per Telefax oder E-Mail gewahrt. Als Wahlscheinantrag kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Alternativ ist die Beantragung eines Wahlscheines auch per Mail an integration@erkrath.de möglich.

Die mündliche Antragstellung ist im Briefwahlbüro der Stadt Erkrath vorzunehmen. Das Briefwahlbüro im großen Sitzungssaal des Rathauses in Alt-Erkrath, Bahnstraße 16, ist barrierefrei zu erreichen. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 13:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 18:00 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 12.09.2025, ist das Briefwahlbüro durchgehend von 9:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Auch die Abholung von Briefwahlunterlagen für Dritte ist bei Vorlage entsprechender Bevollmächtigungen zulässig. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können bei der Stadt Erkrath abgegeben oder portofrei aus dem gesamten Bundesgebiet mit der Deutschen Post eingesendet werden. Sendungen aus dem Ausland sind entsprechend freizumachen. In besonderen Fällen, etwa bei plötzlich auftretenden Erkrankungen, ist die Beantragung eines Wahlscheines noch nach dem 12.09.2025, 15:00 Uhr, möglich. Hierfür ist der direkte Kontakt zum Wahlamt erforderlich.

Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, den 14.09.2025, um 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Die Briefkästen der städtischen Verwaltungsstellen im Rathaus, Kaiserhof, am Klinkerweg und im Bürgerbüro Hochdahl werden dazu am Nachmittag des Wahlsonntages vor 16:00 Uhr noch einmal geleert.

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