Vergaben nach UVgO

Hier werden Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bekannt gemacht.

Vergabeentscheidungen

Im Sinne einer nachträglichen Transparenz der Vergabeentscheidung (ex-post-Transparenz) sind Vergabestellen verpflichtet, ihre Zuschlagsentscheidungen nach § 30 Abs. 1 UVgO zu veröffentlichen.

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Zuständige Stelle

Fachbereich Recht · Vergabe
Rathaus
Bahnstraße 16
40699 Erkrath

Ihr Kontakt

Sachbearbeitung Zentrale Vergabestelle
Telefon: 0211 2407-3003
Telefon: 0211 2407-3006
Telefon: 0211 2407-3005
Raum: 112, 110
E-Mail: vergabe@erkrath.de

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