Hier werden Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bekannt gemacht.
Vergabeentscheidungen
Im Sinne einer nachträglichen Transparenz der Vergabeentscheidung (ex-post-Transparenz) sind Vergabestellen verpflichtet, ihre Zuschlagsentscheidungen nach § 30 Abs. 1 UVgO zu veröffentlichen.
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Sachbearbeitung Zentrale Vergabestelle
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Raum: 112, 110
vergabe@erkrath.de
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