Steuern und Abgaben

Nach Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes stehen den Gemeinden die Grund- und Gewerbesteuern zu. Jede Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland hat zudem die Möglichkeit Verbrauchs- oder Aufwandssteuern gemäß Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes zu erheben, wenn landesgesetzliche Vorschriften dies zulassen. Zu den zuletzt genannten Steuern gehört in Erkrath zum Beispiel die Hundesteuer.

Wenn Sie konkrete Informationen zu einem Steuerbereich wünschen, können Sie sich diese auf den folgenden Seiten jeweils näher betrachten.

Zuständige Stelle

Abteilung Abgaben · Forderungen
Kaiserhof
Bahnstraße 2
40699 Erkrath
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