Umstufungen von Straßen in eine andere Straßenkategorie

In Deutschland hat jede öffentliche Straße eine Besitzerin oder einen Besitzer, den so genannten „Straßenbaulastträger“. Dieser ist dafür verantwortlich, seine Straße zu betreiben, zu warten und gegebenenfalls zu erneuern. 

Baulastträger können Gemeinden, Kreise, Länder, der Bund oder auch Private sein. Die Straßen werden in Kategorien eingeteilt und „gewidmet“. Mit der Widmung wird die Straße auch für den so genannten „Gemeingebrauch“ freigegeben. Das bedeutet, dass die Straße bei Einhaltung der Vorschriften von Jedermann benutzt werden darf. Der Gemeingebrauch ist eingeschränkt, wenn die Straße für bestimmte Nutzergruppen – etwa Lastkraftwagen oder Radfahrerinnen und -fahrer – gesperrt ist.

Durch eine Umstufung wird eine Straße entsprechend der Änderung ihrer Verkehrsbedeutung einer neuen Straßenkategorie zugeordnet.

Umstufungen können Abstufungen (zum Beispiel von Kreis- zu Gemeindestraße) oder Aufstufungen (zum Beispiel von Kreis- zu Landstraße) sein.

Umstufungen werden mit Rechtbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an „Ihr Kontakt“.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
09:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag und Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr


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